Stadt Salzburg ließ UNESCO-Verträglichkeit der Festspielhaus-Erweiterung prüfen

23.02.2026
Festspielhaus-Erweiterung
Festspielhaus-Erweiterung
Der außergewöhnliche universelle Wert Salzburgs ist nicht gefährdet (im Bild: Lukas Crepaz cSalzburger Festspiele, Andreas Schmidbauer Welterbe-Verantwortlicher, Stadträtin Anna Schiester und Gutachter Michael Schimek)

Zentrale Aussage des Gutachtens: Der außergewöhnliche universelle Wert Salzburgs ist nicht gefährdet. Für die Stadt Salzburg ist die Vereinbarkeit von Welterbeschutz und qualitätsvoller Weiterentwicklung zentraler Maßstab jeder Entscheidung. Die Stadt legt damit eine transparente, fachlich fundierte Grundlage vor. Die endgültige Entscheidung liegt bei den zuständigen UNESCO-Gremien.

Die Stadt Salzburg hat die geplante Erweiterung der Festspielhäuser durch eine unabhängige Welterbe-Verträglichkeitsprüfung (Heritage Impact Assessment, HIA) begleiten lassen. Hintergrund ist die besondere Verantwortung der Stadt als UNESCO-Welterbestätte: Bauvorhaben im historischen Zentrum müssen sich daran messen lassen, ob sie mit den prägenden Werten des Welterbes vereinbar sind. Ziel der Prüfung war es, die möglichen Auswirkungen des Projekts auf den sogenannten OUV, den „Outstanding Universal Value“, frühzeitig einzuordnen.

Das unabhängige, nach den Regeln der UNESCO erstellten Gutachten, bearbeitet von einem Team um DI Michael Schimek, Ingenieurbüro für Raumplanung und Raumordnung , kommt zu dem Ergebnis, dass das Projekt „Festspielbezirk 2030“ in der aktuellen Planung und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Anpassungen mit dem Welterbe vereinbar ist und der außergewöhnliche universelle Wert Salzburgs nicht gefährdet wird. Gleichzeitig benennt die Studie einzelne sensible Punkte, bei denen in der weiteren Konkretisierung noch Verbesserungen empfohlen werden. 

Das Gutachten liefert damit die fundierte fachliche Grundlage für die weitere Befassung und Bewertung auf UNESCO-Ebene. Der Bericht wurde an das UNESCO-Welterbezentrum übermittelt und wird dort in den zuständigen Gremien behandelt.

„Welterbe zu sein bedeutet, dass größere Veränderungen in der historischen Stadt besonders sorgfältig geprüft werden müssen. Der außergewöhnliche universelle Wert Salzburgs liegt im Zusammenspiel von Stadtbild, Stadträumen und Silhouette. Genau daran müssen sich neue Projekte messen lassen: wo gebaut wird, wie gebaut wird und welche Auswirkungen ein Projekt hat. Die kritischen Stimmen zum Projekt nehme ich ernst – viele dieser Sorgen sind nachvollziehbar. Gerade deshalb war es richtig, die Auswirkungen auf den Welterbewert unabhängig prüfen zu lassen. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass eine Weiterentwicklung im Festspielbezirk möglich ist, ohne den außergewöhnlichen universellen Wert Salzburgs zu gefährden – sofern sensible Punkte in der weiteren Planung weiter berücksichtigt werden. Diese Verantwortung gilt für alle Projektbeteiligten und ist Maßstab für die weiteren Planungs- und Umsetzungsschritt.“ 

Welterbe: Schutz zentraler Qualitäten bei gleichzeitiger Stadtentwicklung
Das UNESCO-Welterbe bezieht sich in Salzburg in erster Linie auf das historische Stadtgefüge des Altstadtbereichs als Ganzes. Ausschlaggebend sind das Zusammenspiel von einzelnen Gebäuden, Ensembles und der Landschaft, die Silhouette der Altstadt vor der Bergkulisse, die gewachsenen Stadträume mit ihren Plätzen und Gassen sowie die Rolle Salzburgs als historischer Kulturort.

Für die Stadt bedeutet das: Weiterentwicklung ist möglich, wenn neue Projekte diese Kriterien des Outstanding Universal Value (OUV) als zentrale Ausgangslage respektieren und unter Wahrung der Bestandsqualitäten weiterentwickeln. Bauvorhaben im Welterbegebiet müssen so geplant werden, dass die prägenden städtebaulichen und visuellen Merkmale der Altstadt („Attribute“) nicht beeinträchtigt werden.

Was mit dem Heritage Impact Assessment untersucht wurde
Das Heritage Impact Assessment hat die Entwicklung des Projekts seit 2019 nachgezeichnet – von der Bestandsaufnahme und Bedarfsabschätzung über die Variantenentscheidungen bis 2021, den Architekturwettbewerb 2022 und den aktuellen Entwurfsstand Ende 2025. Bewertet wurden insbesondere die Auswirkungen auf die für den Welterbewert maßgeblichen Aspekte/Attribute: das Stadtbild und die Skyline, der Mönchsberg (innen und außen), der Eingriff in den Neutortunnel, der Baubestand im Festspielbezirk sowie die Qualität der öffentlichen Räume. Aber auch die Bedeutung der Salzburger Festspiele für den OUV, als Träger des Kulturerbes, wurde in die Betrachtung einbezogen.

Als Vergleichsmaßstab wurde eine Nullvariante herangezogen, bei der das Projekt nicht umgesetzt wird und der bestehende Zustand unverändert bleibt. Zusätzlich wurde eine Variante geprüft, bei der einzelne Funktionen außerhalb des Festspielbezirks angesiedelt würden. Die seit 2022 vorgenommenen Projektanpassungen wurden als Minderungsmaßnahmen berücksichtigt.

Ergebnisse: differenzierte Gesamtbewertung
Die Prüfung kommt zu einer insgesamt ausgewogenen Einschätzung. Der Eingriff in den Neutortunnel wird weiterhin als geringfügig negativ bewertet. Empfohlen wird, diesen in der weiteren Planung möglichst gering zu halten. In der fachlichen Gesamtabwägung wird dieser Eingriff durch mehrere positive Effekte überlagert. Für den Baubestand im Festspielbezirk sowie für die Einbindung in die Skyline der Altstadt und den Mönchsberg werden neutrale bis leicht positive Effekte festgestellt. Positiv bewertet werden die Auswirkungen auf die Salzburger Festspiele und das kulturelle Leben im Welterbe und sowie auf die Qualität der öffentlichen Räume rund um den Festspielbezirk.

In der Gesamtabwägung stehen einzelnen geringfügig negativen Effekten mehrere positive gegenüber. Nach Einschätzung der Gutachter wird der außergewöhnliche universelle Wert des Welterbes Salzburg nicht gefährdet, sofern die vorgesehenen Anpassungen umgesetzt werden. 

Nächste Schritte
Der Bericht wurde Anfang Februar an das UNESCO-Welterbezentrum übermittelt. Eine ergänzende fachliche Evaluierung, die im Rahmen der im November 2025 durchgeführten Reactive Monitoring Mission der UNESCO erfolgte, wird für das späte Frühjahr 2026 erwartet. Eine Behandlung des Heritage Impact Assessments wird voraussichtlich in der Jahressitzung des UNESCO-Welterbekomitees  im Juli 2026 stattfinden.

„Der Festspielbezirk ist als zentrale Infrastruktur für die Musikstadt Salzburg wesentlicher Bestandteil des Welterbes. Mit dem Projekt Festspielbezirk 2030 wird dieser Aspekt des Welterbes für die Zukunft gesichert. Wir haben sehr früh, nämlich seit 2020, Expertinnen und Experten von ICOMOS Österreich, des Bundesdenkmalamtes und der SVK in den Entwicklungsprozess beratend einbezogen, die Planungsstände laufend zur Begutachtung vorgelegt und deren Stellungnahmen und Hinweise laufend in die Planung übernommen. Es freut uns, dass das HIA-Gutachten diesen mustergültigen Prozess würdigt und wie die vorgenannten Gremien zu einem positiven Ergebnis kommt,“ so Lukas Crepaz.

Entwicklung des Projekts

2019 Start Projektentwicklung

bis 2021 Bestandserhebung, Bedarfsanalyse, Variantenprüfung
inkl. Nullvariante & Auslagerungsvariante

2022 Internationaler Architekturwettbewerb

2022–2025 Projektanpassungen als Minderungsmaßnahmen (Höhe, Materialität, Werkstatttrakt, Tunnelgestaltung etc.)

Welterbe-Prüfprozess

Februar 2025 Meldung der HIA-Absicht an UNESCO-Welterbezentrum

April 2025 Ausschreibung durch Stadt Salzburg

August 2025 Start der HIA

November 2025 Reactive Monitoring Mission

1. Februar 2026 Übermittlung des HIA-Berichts an UNESCO

Frühjahr 2026 Technical Review durch ICOMOS International

19.–29. Juli 2026 Befassung Welterbekomitee in Busan

Factsheet

Ziel der HIA Prüfung der Auswirkungen der Festspielhaus-Erweiterung auf den OUV der Altstadt Salzburg.

Geprüfte Kernpunkte

  • Skyline und Stadtbild
  • Mönchsberg (innen/außen)
  • Neutortunnel
  • Baubestand Festspielbezirk
  • Öffentlicher Raum
  • Rolle der Festspiele als immaterielles Attribut.

Die Salzburger Festspiele gelten als Teil des kulturellen Erbes, das den außergewöhnlichen universellen Wert Salzburgs mitprägt.

Variantenvergleich

  • Nullvariante (kein Projekt)
  • Auslagerung von Funktionen
  • Aktuelle Planungsvariante mit Minderungsmaßnahmen

Ergebnis

  • Neutortunnel: geringfügig negativ
  • Skyline/Mönchsberg: neutral
  • Baubestand: leicht positiv
  • Öffentlicher Raum: positiv
  • Festspiele als Kulturgut: stark positiv
  • Gesamtabwägung: OUV nicht gefährdet

Höfferer Jochen MA