Schülereinschreibung

Schülereinschreibung für das Schuljahr 2025/2026

Die Schülereinschreibung an den städtischen Pflichtschulen findet von

Montag, 2. Dezember 2024 bis Freitag 6. Dezember 2024 statt.

Schulpflichtig für das Schuljahr 2025 / 2026 werden Kinder, die im Zeitraum von 2. September 2018 bis einschließlich 1. September 2019 geboren sind.
Wenn Ihr Kind in o.a. Zeitraum geboren, in der Stadt Salzburg mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und noch nicht eingeschrieben bzw. ein Termin zur Einschreibung vereinbart wurde, melden Sie sich bitte umgehend an einer Volksschule.

Folgende Unterlagen sind zur Schülereinschreibung mitzubringen:
  • vollständig ausgefüllten Aufnahmebogen
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes oder eines Elternteils bzw. bei unehelichen Kindern der Mutter
  • Nachweis der behördlichen Anmeldung des Kindes im Schulsprengel (Meldebestätigung)
  • Nachweis der behördlichen Anmeldung des/der Erziehungsberechtigten (Meldebestätigung)
  • Nachweis des religiösen Bekenntnisses z.B.: durch den Taufschein.
    Bei Schülern, die keine Urkunden über die Religionszugehörigkeit besitzen, ist die schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten über die Religionszugehörigkeit ihres Kindes als entsprechender Nachweis des religiösen Bekenntnisses zu werten um die Teilnahme am Pflichtgegenstand „Religion“ zu ermöglichen.
  • Sozialversicherungsnummer / E-Card des Kindes
  • bei geschiedenen Eltern der Nachweis über die Erziehungsberechtigung
  • allfällige Unterlagen, Erhebungen und Förderergebnisse, die während der Zeit des Kindergartenbesuches zum Zweck der Dokumentation des Entwicklungsstandes, insbesondere des Sprachstandes erstellt, durchgeführt bzw. erhoben wurden. Genauere Informationen erhalten Sie von der Schulleitung.
  • Foto des Kindes

(gemäß der Verordnung des Landesschulrates für Salzburg vom 4. Dezember 2017, VOBl. Nr. 28/2017, mit der die Fristen für die Schülereinschreibung festgesetzt werden)

Die endgültige Festlegung der Volksschule erfolgt nach folgenden Kriterien der Volksschul-Aufnahmeverordnung 2019, der Bildungsdirektion Salzburg in der jeweils aktuellen Fassung:

  • Raumkapazität an der Schule
  • Eignung (Schulreife, vorzeitige Aufnahme, sonderpädagogischer Förderbedarf)
  • Nähe der Schule zum Wohnort der Erziehungsberechtigten
  • Bedarf nach einer Nachmittagsbetreuung bzw. Nähe zum Arbeitsplatz der Erziehungsberechtigten

Die Bildungdirektion

Eine Antragstellung für Schulwechsel / Sprengelwechsel erfolgt über die  Bildungsdirektion Salzburg Bildungsregion Nord.
Die Bildungdirektion ist ebenfalls Ansprechpartner für die Beratung der ausländischen Eltern und deren Kinder bei Einschulung, Schullaufbahn und Schulproblemen.
Sie ist auch direkte Kontaktstelle für Eltern und Schüler:innen dieser Gruppe zur besseren Akzeptanz der erforderlichen Ein- und Umschulungen und bietet Beratung und Information für die österreichischen Lehrer:innen und Schulleiter:innen bei Problemen mit fremdsprachigen Kindern und Eltern. 
Dazu gehört auch die Erhebung, Planung und Vorbereitung der Stundenkontingente "Besonderer Förderunterricht Deutsch" und "Muttersprachlicher Unterricht"  für den Bezirk Salzburg-Stadt.

Schulpflichtgesetz

Schulpflicht beginnt am 1. September nach dem sechsten Geburtstag und dauert dann neun Schuljahre.
Sie gilt für alle Kinder- und Jugendlichen, die sich dauernd in Österreich aufhalten.
Daneben besteht auch für Lehrlinge für die Dauer des Lehrverhältnisses die Pflicht zum Besuch der Berufsschule.
Zweck des Schulplfichtgesetzes ist es, Kindern und Jugendlichen eine Bildung angedeihen zu lassen, die ihnen alle positiven Möglichkeiten für den weiteren Lebensweg öffnet.
Bestraft werden:
Eltern von Schüler:innen die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn diese nicht die nötige Sorge getragen haben, dass der/die Schüler:in unentschuldigt vom Unterricht ferngeblieben ist.
Schüler:innen ab dem vollenden 14. Lebensjahr, wenn diese unentschuldigt dem Unterricht ferngeblieben sind.

Strafrahmen: Höchststrafe 440 Euro, Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 2 Wochen.
Strafamt
Adresse: Schwarzstraße 44, 5020 Salzburg
Tel: +43 662 8072 3167
Fax: +43 662 8072 2093
E-Mail: strafamt@stadt-salzburg.at
Renate Neuhuber
Sachbearbeiterin - Jugendschutz, Lebensmittelsicherheits- u. Verbraucherschutzgesetz, Marktordnung, Meldegesetz, Schulpflichtgesetz