Sommerregelung 2026 - Weniger Stau. Mehr Stadt.

Personen mit Hauptwohnsitz in den Bezirken S, SL, HA, BGL, BGD, REI und LF können auch mit einem Fahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen in die Zone einfahren. Der Hauptwohnsitz ist auf Verlangen durch einen gültigen Meldeschein nachzuweisen.
Die genannten Beispiele sollen die Sommerregelung möglichst einfach erklären. Im Zweifelsfall gelten die Bestimmungen der Verordnung.
Bestätigungs-Formulare
Sommerregelung
Die Stadt Salzburg setzt von 1. Juli bis 31. August 2026 eine Sommerregelung für den Verkehr im besonders belasteten Innenstadtbereich um. Ziel ist es, Staus zu reduzieren und die Erreichbarkeit sicherzustellen. Die Regelung wurde vom Gemeinderat beschlossen und Mitte Juni per Verordnung umgesetzt.
Gerade im Juli und August kommt es an stark frequentierten Tagen regelmäßig zu massiven Verkehrsüberlastungen bis hin zum Stillstand. Davon betroffen sind Besucher:innen genau so wie Einheimische, der öffentliche Verkehr, Einsatzfahrzeuge, Wirtschaft und Hotellerie.
Die Sommerregelung soll vor allem vermeidbaren Durchzugs- und Suchverkehr reduzieren und die Innenstadt um bis zu 1.000 Fahrten pro Tag entlasten. Wichtige Fahrten, etwa für Arbeit, Lieferungen, Hotelgäste oder Menschen mit Behindertenparkausweis, bleiben weiterhin möglich.
Die Sommerregelung ist Teil der Linie „Salzburg verbinden“ und verfolgt einen klaren Ansatz:
- weniger Verkehrschaos
- freie Wege für Einsatzkräfte
- stabilerer öffentlicher Verkehr
- bessere Erreichbarkeit
- weniger Parkplatzsuche
- mehr Aufenthaltsqualität
Park & Ride

Ein zentraler Bestandteil der Sommerregelung ist Park & Ride in Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Besucher:innen stellen ihr Auto außerhalb der Innenstadt ab und fahren bequem mit dem Bus in die Innenstadt. Das reduziert den Verkehr, entlastet die Parkplatzsituation und sorgt für eine entspanntere Anreise.
Sommer-Ticket
Im Juli und August gilt an den Park-&-Ride-Standorten ein einheitlicher Tagestarif: 7,50 Euro pro Pkw inklusive Öffi-Nutzung für bis zu fünf Personen. Damit soll der Umstieg auf Park & Ride einfach und attraktiv werden.
Vorgesehen sind Park-&-Ride-Angebote an folgenden Standorten:
- Messe
- Designer Outlet
- Airport
- Salzburg Süd
FAQ – Sommerregelung 2026
- Was ist die Sommerregelung 2026?
Die Sommerregelung ist eine zeitlich befristete Verkehrsregelung für die Innenstadt Salzburgs im Zeitraum: 1. Juli bis 31. August 2026. Ziel ist es, Staus und Verkehrsüberlastungen in den Sommermonaten zu reduzieren und die Stadt funktionsfähig zu halten.
- Ist die Innenstadt komplett gesperrt?
Nein. Es handelt sich nicht um eine komplette Sperre der Innenstadt, sondern um eine Verkehrsregelung für bestimmte Fahrten mit Personenkraftwagen (Pkw / Fahrzeugklasse M1). Viele Fahrten bleiben weiterhin möglich.
- Welche Bereiche sind betroffen?
Die Regelung betrifft insbesondere:
- Imbergstraße (ab Dr. Franz-Rehrl-Platz 4) – Giselakai – Staatsbrücke
- Schwarzstraße zwischen Josef-Friedrich-Hummel-Straße (Makartplatz) und Staatsbrücke
- Müllner Hauptstraße (ab Müllner Hauptstraße 33) – Ursulinenplatz – Franz-Josef-Kai – Griesgasse – Rudolfskai
- Siegmundstor – Herbert-von-Karajan-Platz – Münzgasse – Anton-Neumayr-Platz – Museumsplatz – Gstättengasse
- Wer darf weiterhin fahren?
Weiterhin möglich sind bestimmte Fahrten, die ausdrücklich von der Regelung ausgenommen sind. Dazu zählen insbesondere:
- Fahrzeuge mit behördlichen Kennzeichen Salzburg Stadt (S), Salzburg-Umgebung (SL), Hallein (HA) und Landkreis Berchtesgadener Land (BGL, BGD, REI u. LF)
- Bewohner:innen mit Hauptwohnsitz in den oben genannten Bezirken (mit Meldebestätigung)
- Menschen mit Parkausweis gemäß § 29b StVO
- Zufahrtsberechtigte zur Hofstallgasse (lt. Amtsblatt 11/2010) mit Zu- und Abfahrt Siegmundstor
- Ziel- und Quellverkehr zu folgenden Zwecken (das Ziel oder der Ausgangspunkt muss daher im beschränkten Bereich liegen):
- Berufsausübung (Arbeitnehmer, Wirtschaftstreibende, Zustell-/Lieferverkehr)
- Ladetätigkeit
- medizinische Versorgung
- Hotelgäste mit Buchungsbestätigung eines Beherbergungsbetriebes
- Was bedeutet Ziel- und Quellverkehr?
Ziel- und Quellverkehr bedeutet: Die Fahrt beginnt oder endet im betroffenen Bereich.
Zielverkehr liegt vor, wenn jemand in den Bereich hineinfährt, weil das konkrete Ziel dort liegt. Das ist zum Beispiel eine Fahrt zur Arbeit, eine Lieferung, eine Ladetätigkeit, eine Fahrt zu einer medizinischen Versorgung oder die Fahrt zu einem Hotel mit Buchungsbestätigung.
Quellverkehr liegt vor, wenn die Fahrt im betroffenen Bereich beginnt und von dort hinausführt.
Nicht gemeint ist reiner Durchzugsverkehr. Das sind Fahrten, bei denen man nur durch den betroffenen Bereich fährt, ohne dort ein Ziel oder einen Ausgangspunkt zu haben. Gerade dieser Verkehr soll mit der Sommerregelung reduziert werden.
- Warum gibt es diese Ausnahmen?
Die Stadt Salzburg und die angrenzenden Regionen bilden einen gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraum.
Viele Menschen aus diesen Bezirken pendeln täglich nach Salzburg oder nutzen die Stadt regelmäßig für Arbeit, Ausbildung, Versorgung oder Dienstleistungen.
- Dürfen Arbeitnehmer:innen weiterhin in die Innenstadt fahren?
Ja. Berufsbedingter Ziel- und Quellverkehr bleibt weiterhin erlaubt. Dazu zählen insbesondere:
- Fahrten zur Arbeitsstätte
- Wirtschaftsverkehr
- Lieferverkehr
- Ladetätigkeiten
Für bestimmte Bereiche kann ein Nachweis durch den/die Arbeitgeber:in erforderlich sein.
- Können Hotelgäste zufahren?
Ja. Hotelgäste innerhalb der verordneten Fahrverbotszone dürfen weiterhin zufahren. Erforderlich ist eine gültige Buchungsbestätigung des jeweiligen Beherbergungsbetriebs.
- Kann ich zu meinem Arzt fahren?
Ausgenommen vom Fahrverbot ist auch die Zu- und Abfahrt in Zusammenhang mit medizinischer Versorgung.
- Welche Nachweise brauche ich?
Für Hotelgäste ist eine Buchungsbestätigung eines Beherbergungsbetriebs innerhalb der verordneten Fahrverbotszone erforderlich.
Für berufsbedingte Fahrten oder Fahrten zur medizinischen Versorgung können geeignete Nachweise wie Arbeitsbestätigung, Dienstausweis, Dienstplan, Auftragsbestätigung oder eine Bestätigung des Arztes hilfreich sein.
Formulare für die Bestätigung für Arbeitnehmer:innen oder für die Bestätigung einer Berufsausübung finden Sie auf dieser Website. - Was ist das Ziel der Regelung?
Die Stadt Salzburg möchte:
- Staus reduzieren
- Öffis stabilisieren
- Einsatzwege freihalten
- die Innenstadt entlasten
- Suchverkehr reduzieren
- die Lebensqualität verbessern
Die Stadt soll auch an stark belasteten Sommertagen funktionsfähig bleiben.
- Gilt die Sommerregelung nur bei Schlechtwetter?
Nein. Die geplante Sommerregelung ist nicht vom Wetter abhängig. Sie gilt im angegebenen Zeitraum – rund um die Uhr – unabhängig von der Witterung.
- Welche Park & Ride Möglichkeiten gibt es?
Parallel zur Sommerregelung wird das Park-&-Ride-Angebot massiv ausgebaut.
Die P&R-Standorte:
- Messe
- Designer Outlet
- Airport
- Salzburg Süd
bieten gemeinsam rund 4.300 Stellplätze.
Für die Monate Juli und August wird ein eigenes Sommer-Ticket mit einem einheitlichen P&R-Tarif von € 7,50 pro PKWangeboten.
- Gibt es ein eigenes Sommer-Ticket?
Ja. Für die Monate Juli und August wird ein einheitlicher P&R-Tarif von:
€ 7,50 pro PKW
angeboten.
Im Preis enthalten:
- Parken
- Öffi-Ticket
- für bis zu fünf Personen
- Warum setzt die Stadt auf Park & Ride?
Ein zentraler Bestandteil der Sommerregelung ist Park & Ride in Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Besucher:innen stellen ihr Auto außerhalb der Innenstadt ab und fahren bequem mit dem Bus in die Innenstadt. Das reduziert den Verkehr, entlastet die Parkplatzsituation und sorgt für eine entspanntere Anreise.Ziel ist, unnötigen Suchverkehr in der Innenstadt zu vermeiden und Gästen eine stressfreie Anreise zu ermöglichen. Park & Ride soll dabei die einfachste Möglichkeit werden, Salzburg im Sommer zu erreichen.
- Wie wird informiert?
Unter dem Titel: „Salzburg verbinden“ führt die Stadt Salzburg eine umfassende Informations- und Orientierungskampagne durch.
Geplant sind unter anderem:
- Website
- FAQ-System
- Karten & Orientierungshilfen
- Social Media
- Out-of-Home-Kampagne
- Informationen für Hotels & Gemeinden
- Verkehrs- und Leitsysteme
- Warum wird die Regelung bereits im Sommer eingeführt?
Die Sommerregelung dient auch als Vorbereitung auf die kommenden Baustellen- und Verkehrsmaßnahmen rund um den Festspielbezirk und die Neutorsperre ab Herbst 2026.
Ziel ist es, Salzburg frühzeitig geordnet auf die kommenden Veränderungen vorzubereiten.
- Was ist die wichtigste Botschaft der Sommerregelung?
Die Stadt Salzburg bleibt erreichbar – aber geordneter. Oder einfach gesagt: Weniger Stau. Mehr Stadt.