Sozialhilfe für Menschen in Seniorenwohnhäusern und Pflegeeinrichtungen - Finanzierung
Der Bereich Sozialhilfe - gemäß § 17 SSHG - betrifft jene AntragstellerInnen, welche in Senioren- oder Seniorenpflegeheimen, Krankenanstalten (nur bei Asylierung), Sonderkrankenanstalten und Heimen mit besonderem Pflegebedarf leben.
Mit Sozialhilfe werden jene Menschen unterstützt, die in
- Seniorenwohnhäusern der Stadtgemeinde Salzurg oder
- Pflegeeinrichtungen privater Träger oder
- Sonder-Pflegeeinrichtungen leben
und die dafür anfallenden Kosten nicht oder nicht zur Gänze selbst bezahlen können. Ziel der Sozialhilfe ist es, jene Menschen, die aufgrund dieses besonderen Pflegebedarfs nicht mehr in der Lage sind, selbstständig und unabhängig zu sein, ein menschenwürdiges Leben in diesen Einrichtungen zu ermöglichen.
Voraussetzungen:
- fehlendes oder nicht ausreichendes Einkommen
- Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in der Stadt Salzburg
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung mit anderen Staaten
- Pflegebedürftigkeit