Prüfberichte
Der Stadtrechnungshof veröffentlicht ab 01.04.2025 gemäß § 52b Abs 6 Salzburger Stadtrecht alle erstatteten Prüfberichte auf dieser Seite.
Prüfberichte 2025
Der Stadtrechnungshof prüfte für das Jahr 2024 die widmungsgemäße Verwendung jener Gelder, die die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zur Bewältigung ihrer kommunalpolitischen Aufgaben von der Stadtgemeinde Salzburg erhalten haben (Fraktionsförderung). Die Prüfung erfolgte auf Grundlage von § 20a Abs 5 Salzburger Stadtrecht von Amts wegen.
Seit dem 1.3.2014 müssen die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen erhaltene Spenden über € 500,- in eine Spendenliste (mit Namen und Anschrift der Spender sowie den gespendeten Beträgen) aufnehmen und die Spendenliste dem Stadtrechnungshof übermitteln. Der Stadtrechnungshof hat die Spendenlisten auf Vollständigkeit zu überprüfen.