Wahlservice

Unterstützungsverfahren Volksbegehren

Damit es zu einem Volksbegehren kommen kann sind folgende Schritte notwendig.

  • Das Volksbegehren muss beim Bundesminister für Inneres registriert werden,
  • es müssen Unterschriften gesammelt werden,
  • vom Betreiber ist der Einleitungsantrag für die Durchführung des achttägigen Eintragungsverfahrens beim Innenminister einzubringen,
  • dieser legt den achttägigen Zeitraum (Eintragungsverfahren) fest, innerhalb dessen das Volksbegehren zur Unterschrift aufliegt.

Der Antrag muss von einem Promille der anlässlich der jeweils letzten Registerzählung für Österreich gestellten Wohnbevölkerungszahl unterstützt sein; derzeit sind für die Einleitung eines Volksbegehrens österreichweit 8.401 Unterschriften nötig. 
Wer kann eine Unterstützungserklärung abgeben?

  • Personen, die in der Wählerevidenz eingetragen und zum Nationalrat wahlberechtigt sind und die den Hauptwohnsitz im Bundesgebiet haben, sowie
  • Auslandsösterreicher*innen ausschließlich mittels Bürgerkarten-Funktion

Wie kann man eine Unterstützungsunterschrift abgeben?

  • In der Stadt Salzburg können Sie Unterstützungsunterschriften persönlich im Meldeservice abgeben. 
    Für die persönliche Abgabe einer Unterstützungsunterschrift weisen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z. B. Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel) nach.
  • Die Abgabe der Unterstützungsunterschrift ist kostenfrei.
  • Via Handysignatur bzw. Bürgerkarte.
  • Die Registrierung ist während der Parteienverkehrszeiten im Meldeservice möglich.