Erdbestattung
Auswahl, Erwerb und Arten von Gräbern
Jeder Leichnam ist zu bestatten, entweder in einer Erd- oder in einer Feuerbestattung.
Welche Bestattungsform durchgeführt wird, hängt von der Entscheidung des Verstorbenen ab, die er zu Lebzeiten getroffen hat (schriftliche Verfügung), bzw. von der Entscheidung der Angehörigen nach dem Ableben.
Steht der betreffende Friedhof fest, wird gemeinsam mit den Hinterbliebenen in der Friedhofsverwaltung vor Ort eine Grabstelle ausgesucht.
Die endgültige Zuteilung der Grabstelle an den/die Auftraggeber:in erfolgt durch einen Bescheid.
Die anfallende Grabstellengebühr gemäß Friedhofsgebührenordnung wird über das Bestattungsunternehmen verrechnet.
Grab für die Erdbestattung
Die Übergabe des Leichnams an die Erde erfolgt in einem Sarg.
Auf den städtischen Friedhöfen stehen Einzelgräber, Familiengräber, Grüfte und Arkadenplätze zur Verfügung.
Ferner können historische Grabanlagen kostengünstig übernommen werden.
Bei Bedarf kümmern sich Gärtnereien um die Pflege und Instandhaltung der Gräber.
Die 'Aussegnungshalle' ist die Halle mit dem Glockenturm am Kommunalfriedhof und für Trauerfeiern bei Erdbestattungen vorgesehen.