Standesamt
Personenstandsbehörde
Das Standesamt Salzburg ist Sitzgemeinde eines aus 10 Gemeinden bestehenden Standesamtsverbandes. Dem Standesamt kommt die Geschäftsführung des Standesamtsverbandes Salzburg zu. Es ist mit jährlich etwa 1.200 Trauungen, 3.300 Geburten, 2.000 Sterbefällen, 1.100 Vaterschaftsanerkennungen und 200 Obsorge-Erklärungen eines der größten Standesämter in Österreich.
Zu den Aufgaben des Standesamtes gehören v.a. eherechtliche Angelegenheiten (Ermittlung der Ehefähigkeit, Klärung der Namensführung nach Eheschließung, die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen und die Eheschließung) und der Ehe entsprechende Angelegenheiten der eingetragenen Partnerschaft, weiters die Beurkundung (Eintragung) von Geburten und Sterbefällen, sowie die Beurkundung (Eintragung) von Sterbefällen sowie die Ausstellung von Lebensbestätigungen.
Weiters ist die MA 1/02 als Personenstandsbehörde auch für die Entgegennahme von Obsorge-Erklärungen und Vaterschaftsanerkenntnissen zuständig.
Personenstandsfälle wie Geburt, Ehe, Tod udgl. werden nicht mehr in Personenstandsbüchern beurkundet, sondern in das unter Mitwirkung der Stadt Salzburg entwickelte Zentrale Personenstandsregister eingetragen.
Die MA 1/02 ist auch zur Nachbeurkundung von ausländischen Personenstandsfällen zuständig; d.h. die Ausstellung von Urkunden in der Regel für anerkannte Flüchtlinge.
Personenstandsfall im Ausland
Wenn ein Personenstandsfall wie Geburt, Eheschließung oder Sterbefall im Ausland eintritt, muss dieser beim Standesamt gemeldet werden. Sie können die entsprechende Urkunde bei jedem Standesamt in Österreich in das Zentrale Personenstandsregister eintragen lassen.