Selbstbemessungsabgaben SBA
Selbstbemessungsabgaben SBA
SBA sind Abgaben deren Höhe der Steuerpflichtige selbst bemisst und diese der zuständigen Finanzbehörde in Form der “Abgabenerklärung“ mitteilt.
Die Abgabe gilt mit Einreichung der Abgabenerklärung/Steuererklärung als festgesetzt. Die Abgabenerklärung ersetzt in einem solchen Fall den Abgaben- bzw Steuerbescheid.
Wird keine Erklärung abgegeben oder ist die Erklärung unvollständig oder die Selbstbemessung unrichtig und wurden diese Mängel nicht binnen einer angemessenen Frist behoben, so setzt die Finanzbehörde die Abgaben durch einen Abgabenbescheid fest. Hierbei kann sie die Bemessungsgrundlage schätzen.
Formulare mit Informationen zu Steuern und Abgaben
- Hunde - Registrierung - An- und Abmeldung - HundesteuerEin Hund muss gechipt und registriert werden und ab Beginn der Haltung angemeldet und bei der Endigung auch wieder abgemeldet werden. Die An- und Abmeldung zur Hundesteuer erfolgt dabei gleichzeitig.
- KommunalsteuerDer Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne die jeweils in einem Monat gewährt worden sind. Zur Feststellung der Kommunalsteuerpflicht steht ein Fragebogen zur Verfügung.
- Allgemeine NächtigungsabgabeFür Nächtigungen in Unterkünften im Gemeindegebiet, die nicht dem dauernden Wohnbedarf dienen, ist die allgemeine Nächtigungsabgabe zu entrichten. "Identifikation im Bürgerportal erforderlich".
- Besondere NächtigungsabgabeFür Ferien- und Zweitwohnungen ist die besondere Nächtigungsabgabe zu entrichten.
- Wohnungsleerstandsabgabe - Abgabe auf Wohnungen ohne WohnsitzFür Wohnungen, bei denen nach den Daten des Zentralen Melderegisters an mehr als 26 Kalenderwochen im Jahr kein Wohnsitz gemeldet ist, muss eine Wohnungsleerstandabgabe entrichtet werden.
- Abgabe auf ZweitwohnsitzeFür Zweitwohnsitze, also jener Wohnsitz der nicht als Hauptwohnsitz verwendet wird, ist eine Zweitwohnsitzabgabe zu entrichten.
- Spielapparate, SpielautomatenSpielapparate, Spielautomaten und Unterhaltungsapparate sind anzumelden und Vergnügungssteuer zu entrichten.
- Veranstaltungen VergnügungssteuerVeranstaltungen sind beim Stadtsteueramt anzumelden da Vergnügungssteuer zu entrichten ist.
- Zahlungserleichterung - AntragBei Zahlungsschwierigkeiten kann auf Zahlungserleichterung bei der Finanzdirektion des Magistrats Salzburg online angesucht werden.