Genehmigung von Film- oder Fotoaufnahmen
Wenn durch Film- oder Fotoaufnahmen auf öffentlichem Straßengrund keine Behinderungen entstehen, ist auch keine Drehgenehmigung seitens der Stadt Salzburg erforderlich.
Rücksprache ist jedoch jedenfalls für Innenaufnahmen in Amtsgebäuden (z.B. Schloss Mirabell) oder stark frequentiere Außenanlagen (Mirabellgarten, Hellbrunner Park) nötig.
Bitte beachten Sie die allgemeine Gesetzeslage (Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Urheberrecht).