Heizkostenzuschuss
Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg
Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen in der kalten Jahreszeit auszugleichen, werden Salzburgerinnen und Salzburger mit einem einmaligen Zuschuss von 250 Euro unterstützt.
Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss läuft von 1. Jänner 2025 bis 30. September 2025.
ACHTUNG: Wenn Sie heuer bereits einen Heizkostenzuschuss erhalten haben, können Sie für dieses Jahr keinen weiteren Heizkostenzuschuss mehr geltend machen.
Einen Heizkostenzuschuss erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Bundesland Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und deren Nettoeinkommen je Haushalt eine gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Diese Einkommensgrenzen sind in den Förderrichtlinien des Landes genau geregelt.
Alle Informationen über die aktuelle Höhe der Einkommensgrenzen und den geltenden Richtlinien zur Beantragung des Heizkostenzuschusses:
Formular
Den Online-Antrag auf Gewährung eines Heizkostenzuschusses kann jeder/jede für sich selber stellen – es ist kein Amtsweg notwendig!