Heizkostenzuschuss

Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg

Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen in der kalten Jahreszeit auszugleichen, werden Salzburgerinnen und Salzburger mit einem einmaligen Zuschuss von 250 Euro unterstützt.

Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss läuft von 1. Jänner 2025 bis 30. September 2025.

ACHTUNG: Wenn Sie heuer bereits einen Heizkostenzuschuss erhalten haben, können Sie für dieses Jahr keinen weiteren Heizkostenzuschuss mehr geltend machen.

Einen Heizkostenzuschuss erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Bundesland Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und deren Nettoeinkommen je Haushalt eine gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Diese Einkommensgrenzen sind in den Förderrichtlinien des Landes genau geregelt.

Einkommensgrenze 2024/2025:

  • Alleinlebende, Alleinerzieherinnen, Alleinerzieher: 1.392 Euro
  • Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften: 1.820 Euro

Die Einkommensgrenze erhöht sich:

  • Für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um 385 Euro
  • Für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um 621 Euro
  • Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um 621 Euro

Formular

Den Online-Antrag auf Gewährung eines Heizkostenzuschusses kann jeder/jede für sich selber stellen – es ist kein Amtsweg notwendig!