Stadtsenat: Strafrahmen von ortspolizeilichen Verordnungen soll auf 1.000 Euro steigen
Am Montag, 22. Juni 2026, sprach sich der Stadtsenat mehrheitlich für eine Verschärfung des Strafrahmens von ortspolizeilichen Verordnungen aus. Dieser soll für Wiederholungstäter:innen künftig maximal 1.000 Euro (statt bisher 218 Euro) betragen. Das Stadtrecht muss dafür vom Landesgesetzgeber novelliert werden.
Dafür waren SPÖ, ÖVP und FPÖ. KPÖ und BL stimmten dagegen. Auslöser für das Ansinnen war das bestehende Taubenfütterungsverbot, das auch wesentlich für ein Gelingen des kommenden Stadttaubenkonzepts ist. Die vorgeschlagene Erhöhung mache den Vollzug effizienter und bringe eine Angleichung an andere Landeshauptstädte (Graz: 1.000 Euro; Innsbruck: 2.000 Euro), heißt es im Amtsbericht der MA 1 Allgemeine und Bezirksverwaltung.
Die mögliche Erhöhung betrifft dann alle acht bisherigen ortpolizeilichen Verordnungen der Stadt: Sanitätspolizeiliche Verordnung, Hangschutzverordnung, Auftaumittelverordnung, Verhinderung der Verunreinigung von Kinderspielplätzen durch Hundekot, Hundekotbeseitigung, Verbot des Fütterns von Wildvögel an stehenden Gewässern und wildlebenden Straßentauben, Verwendung von bestimmten Gartengeräten, Teppichklopfen.
99.000 Euro für House of Talents
Die Altstadt Salzburg Marketing GmbH erhält einstimmig eine Projektförderung in Höhe von 99.000 Euro für das „House of Talents“. Es wird mit Pop-Up Konzepten, Handwerksausstellungen und Veranstaltungen bespielt. Von einer Jury ausgewählte Nutzer:innen werden es künftig wirtschaftlich nutzen. Deren Geschäftsideen werden gefördert und in Sachen Marketing, Consulting und Rechtliches begleitet.
Verhaltenskodex überarbeitet
Zur Kenntnis nahm der Stadtsenat den „Jahresbericht Compliance 2025“. Über anonyme Hinweisgeber:innen-System wurden 32 Hinweise eingebracht und bearbeitet. Es gab neun Beratungsanfragen sowie elf Schulungen mit rund 150 Teilnehm:innen. Die bestehende Compliance Richtlinie der Stadtverwaltung wurde als neuer „Code of Conduct“ (Verhaltenskodex) überarbeitet.
Einverleibung von Baurechten
Die Einverleibung von Baurechten zugunsten der GSWB wurde einstimmig angenommen. Die übrigen Tagesordnungspunkte der Stadtsenatssitzung wurden wie in den vorangegangenen Fachausschüssen beschlossen. Bei einigen erfolgt der Endbeschluss im Gemeinderat.
Karl Schupfer