Sommerregelung 2026 einfach erklärt

Die Einfahrtsampel erklärt die wichtigsten Zufahrtsregelungen der Sommerregelung 2026 auf einen Blick.
Wer weiterhin fahren darf und welche Nachweise gelten
Arbeitnehmer:innen, Gäste, medizinische Fahrten und Menschen mit Behinderung
Mit 1. Juli 2026 tritt die Sommerregelung „Weniger Stau. Mehr Stadt.“ im Bereich Neutor, Innenstadt und Rudolfskai in Kraft. Ziel ist es, das Verkehrsnetz in den Sommermonaten zu entlasten, Staus zu reduzieren und die Erreichbarkeit der Stadt für Bewohner:innen, Betriebe, Gäste sowie Einsatz- und Rettungsorganisationen sicherzustellen.
Salzburg setzt dabei bewusst auf eine einfache und serviceorientierte Umsetzung. Für die meisten Ausnahmen sind keine Bewilligungen erforderlich. In vielen Fällen genügt ein einfacher Nachweis. Die Sommerregelung berücksichtigt ausdrücklich Arbeitnehmer:innen, Bewohner:innen, Menschen mit Behinderung, medizinisch notwendige Fahrten, Wirtschaftsverkehr sowie Gäste und Besucher:innen. Wer zufahren darf, soll rasch und unkompliziert erkennen können, welche Nachweise erforderlich sind.
Grundsatz: Keine Bewilligung, sondern Nachweis
Die Sommerregelung sieht keine behördlichen Ausnahmegenehmigungen vor. Wer unter eine der definierten Ausnahmen fällt, darf die betroffenen Bereiche weiterhin befahren. Entscheidend ist lediglich, dass die jeweilige Ausnahme bei Bedarf nachvollziehbar nachgewiesen werden kann.
Kennzeichen aus Salzburg und der Region
Fahrzeuge mit den Kennzeichen
- S (Stadt Salzburg)
- SL (Flachgau)
- HA (Hallein)
- LF (Laufen)
- BGL (Berchtesgadener Land)
- BGD (Bad Reichenhall)
- REI (Reichenhall)
sind von der Regelung ausgenommen. Für diese Fahrzeuge sind keine weiteren Schritte erforderlich.
Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung sowie Personen, die Menschen mit Behinderung befördern oder betreuen, können weiterhin zufahren.
Als Nachweis gelten insbesondere:
- Behindertenparkausweis
- Mobilitäts- oder Betreuungsausweis
- vergleichbare Nachweise
Für notwendige Fahrten zur medizinischen Versorgung, Betreuung oder Assistenz gelten die entsprechenden Ausnahmen der Sommerregelung.
Arbeitnehmer:innen und Pendler:innen
Wer in Salzburg arbeitet und ein Fahrzeug mit einem anderen Kennzeichen nutzt, kann weiterhin zufahren. Als Nachweis dient künftig eine einfache Arbeitgeber:innen-Bestätigung mit Angaben zu:
- Name der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters
- Kennzeichen
- Arbeitgeber:in
- Arbeitsort
- Gültigkeitszeitraum
Das entsprechende Formular wird auf der Informationsplattform der Stadt Salzburg bereitgestellt.
Wirtschaftsverkehr, Handwerk und Dienstleistungen
Handwerker:innen, Techniker:innen, Serviceunternehmen, Außendienstmitarbeiter:innen und andere Betriebe können weiterhin zufahren. Ein eigenes Bewilligungsverfahren ist nicht erforderlich.
Als Nachweis genügen beispielsweise:
- Auftragsbestätigungen
- Einsatzbestätigungen
- Terminvereinbarungen
- Lieferscheine
- Firmenaufträge
Lieferverkehr
Auch für den Lieferverkehr ist kein eigenes Formular vorgesehen.
Ausreichend sind etwa:
- Lieferschein
- Lieferauftrag
- Auftragsbestätigung
Medizinische Versorgung, Pflege und Betreuung
Die Sommerregelung berücksichtigt ausdrücklich medizinisch notwendige Fahrten.
Für Arztbesuche, Therapien, Krankenhausaufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen, Dialyse-Termine oder vergleichbare medizinische und pflegerische Fahrten genügt ein entsprechender Nachweis.
Beispielsweise:
- Terminbestätigung
- E-Mail der Ordination
- Krankenhausbestätigung
- Therapietermin
- vergleichbare Unterlagen
Hotelgäste und Tourismus
Hotelgäste und Besucher:innen von Beherbergungsbetrieben können weiterhin zufahren.
Als Nachweis genügt:
- Buchungsbestätigung
- Reservierungsbestätigung
- Hotelvoucher
Bewohner:innen mit auswärtigem Kennzeichen
Für Bewohner:innen der Stadt Salzburg, die ein Fahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen nutzen, wird eine einfache Nachweisregelung vorgesehen. Als Nachweis kann beispielsweise ein Meldezettel dienen.
Service und Information
Die Stadt Salzburg erweitert laufend die Informationsangebote zur Sommerregelung. Auf der Plattform www.stadt-salzburg.at/salzburgverbinden finden Bürger:innen laufend aktualisierte Informationen, Antworten auf häufige Fragen sowie die erforderlichen Formulare und Nachweise. Für individuelle Fragen stehen außerdem das Stadtservice sowie die E-Mail-Adresse salzburgverbinden@stadt-salzburg.at zur Verfügung.
Orientierung statt Bürokratie
Die bisher eingelangten Rückmeldungen zeigen deutlich: Die Menschen möchten vor allem wissen, was konkret für sie gilt. Deshalb setzt Salzburg auf klare Regeln, einfache Nachweise und umfassende Serviceinformationen. Wer zufahren darf, soll rasch erkennen können, was erforderlich ist – ohne unnötige Bürokratie. Die genannten Beispiele sollen die Sommerregelung möglichst einfach erklären. Im Zweifelsfall gelten die Bestimmungen der Verordnung.
Die Sommerregelung ist Teil der Initiative „Salzburg verbinden – Für eine lebenswerte Stadt“. Ziel ist es, das Verkehrsnetz in den Sommermonaten zu entlasten und täglich rund 1.000 Fahrten aus dem besonders belasteten Bereich rund um Neutor, Innenstadt und Rudolfskai herauszunehmen. Weniger Stau bedeutet mehr Verlässlichkeit für Bewohner:innen, Betriebe, Gäste sowie Einsatz- und Rettungsorganisationen.
Höfferer Jochen MA