Beginn der bewilligungspflichtigen Maßnahme
Die Stadt Salzburg bietet Behördengänge an, die online abgewickelt werden können. Jeder dieser Behördengänge enthält in einer Beschreibungsseite die wesentlichen Angaben die Sie benötigen und am Ende ein Formular.
Digitales Angebot
- Projektanmeldung zur Prüfung einer Voranfrage durch die PlanungsvisiteFür Vorhaben zur Errichtung von Bauten größeren Umfangs oder Bedeutung: 500 - 2000 m² Bruttogeschossfläche oder mehr als 5 Wohnungen, oder besondere stadt- und ortsbildprägende Umbauten betreffen.
- Projektanmeldung zur GestaltungsbeiratssitzungZur Begutachtung von Bebauungsplänen der Aufbaustufe und Großprojekten
- BaubeginnanzeigeDer Bauherr hat den Beginn der Ausführung der baulichen Maßnahme der Baubehörde vorher schriftlich anzuzeigen.
- Änderungsplan - Planänderung nach der ErstgenehmigungGeringfügige Abweichungen der Ausführung der baulichen Anlage vom Inhalt der Bewilligung sind von der Baubehörde nachträglich zu genehmigen.