Behördengänge Tierhaltung
Die Stadt Salzburg bietet Behördengänge an, die online abgewickelt werden können. Jeder dieser Behördengänge enthält in einer Beschreibungsseite die wesentlichen Angaben die Sie benötigen und am Ende ein Formular.
Grundsätze der Tierhaltung
gem. § 13 TSchG:
Wer ein Tier hält, hat dafür zu sorgen, dass das Platzangebot, die Bewegungsfreiheit, die Bodenbeschaffenheit, die bauliche Ausstattung der Unterkünfte und Haltungsvorrichtungen, das Klima, insbesondere Licht und Temperatur, die Betreuung und Ernährung sowie die Möglichkeit zu Sozialkontakt unter Berücksichtigung der Art, des Alters und des Grades der Entwicklung, Anpassung und Domestikation der Tiere ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen sind.
Tiere sind so zu halten, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird.
- Hunde - Registrierung - An- und Abmeldung - HundesteuerEin Hund muss gechipt und registriert werden und ab Beginn der Haltung angemeldet und bei der Endigung auch wieder abgemeldet werden. Die An- und Abmeldung zur Hundesteuer erfolgt dabei gleichzeitig.
- HundesteuerersatzmarkeHundesteuermarken für angemeldete Hunde helfen um verlorene Hunde wieder zu finden. Bei Verlust der Hundesteuermarke kann eine Ersatzmarke beantragt werden.
- Tierhaltung im Rahmen einer gewerblichen TätigkeitDie Haltung von Tieren im Rahmen einer gewerblicher Tätigkeiten ist Bewilligungspflichtig.
- Tierhaltung als Mitwirkung bei VeranstaltungenDie Haltung und Mitwirkung von Tieren bei Veranstaltungen ist Bewilligungspflichtig.
- TiertransportunternehmergenehmigungTransportunternehmen müssen bestimmte Anforderungen für eine Zulassung erfüllen. Diese Zulassungen gelten für höchstens fünf Jahre ab dem Tag ihrer Erteilung. Danach bedarf es einer Neu-Zulassung
- WildtierhaltungDie Haltung aller Tiere - heimisch oder exotisch - außer den Haus- und Heimtieren, ist anzeigepflichtig bzw. bewilligungspflichtig.