Sondernutzung von öffentlichen Grundstücken / Straßen
Die Stadt Salzburg bietet Behördengänge an, die online abgewickelt werden können. Jeder dieser Behördengänge enthält in einer Beschreibungsseite die wesentlichen Angaben die Sie benötigen und am Ende ein Formular.
Digitales Angebot
- StraßensondernutzungFür verkehrsfremde Nutzung wie zB Straßenfeste oder Verkaufs- und Informationsstände ist eine Bewilligung nach der StVO 1960 § 82 nötig.
- BaustellenbewilligungArbeiten auf oder neben der Straße müssen nach der StVO 1960, § 90 bewilligt werden.
- Gastgewerbe: Anzeige des Betriebes eines Gastgartensunter bestimmten Voraussetzungen können Gastgärten ohne Genehmigung betrieben werden und benötigen lediglich eine Anzeige
- Grundbenützung - zivilrechtliche GenehmigungDie Nutzung von öffentlichen Plätzen / Grundflächen bedarf der Zustimmung der Stadtgemeinde Salzburg als Grundeigentümerineiner zB für Veranstaltungen, Geschäftsvorbauten, Schanigärten, etc.