Architekturgruppe 1
- Neubau von Bauten von untergeordneter Bedeutung (z.B. freistehende Garagen, Gartenhaus, Reklame)
- Einfriedungen, Lärmschutzfenster
- Geringfügiger Umbau bzw. geringfügige Erweiterung von bestehenden Bauten bzw. Teilen von solchen (z.B. Dachausbau, Dachgaupe, Garagenanbau)
- Änderung der Art des Verwendungszweckes von Bauten oder Teilen von solchen
Die konkreten Zuständigkeiten richten sich nach der Lage des Bauvorhabens im Stadtgebiet.
Zuständigkeiten in einer Stadtplanübersicht zum Download
Sachbearbeiter:innen für die planungsrechtliche Beurteilung
Planungsbeurteilung
Adresse: Auerspergstraße 7, 5020 Salzburg