Architekturgruppe 2

  • Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäusern
  • Bauten mit bis 499 m² Bruttogeschossfläche bzw. nicht mehr als 5 Wohnungen
  • Größerer Umbau bzw. größere Erweiterung von bestehenden Bauten bzw. Teilen von solchen
  • Unter Gruppe 1 angeführte Bauten, sofern von spezieller architektonischer Bedeutung

Die konkreten Zuständigkeiten richten sich nach der Lage des Bauvorhabens im Stadtgebiet.

Zuständigkeiten in einer Stadtplanübersicht zum Download

Sachbearbeiter*innen für die planungsrechtliche Beurteilung
Planungsbeurteilung
Adresse: Auerspergstraße 7, 5020 Salzburg
Tanja Schablas-Braun
Planungsrechtliche Beurteilung (auch Gestaltungs beiratsprojekte); Bescheinigung gem § 12 Abs 2 S.GVG 2023
Dipl.-Ing. Christiane Seeger
Planungsrechtliche Beurteilung; Bescheinigung gem § 12 Abs 2 S.GVG 2023

Sachbearbeiter*innen für die architektonische Begutachtung
Amt für Stadtplanung und Verkehr
Adresse: Schwarzstraße 44, 5020 Salzburg
Tel: +43 662 8072 2680
Fax: +43 662 8072 2081
E-Mail: stadtplanung@stadt-salzburg.at
Dipl.-Ing. Veronika Hirner
Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirates; Begutachtung der Architekturgruppe 2 links der Salzach ausgenommen der KG Itzling und Stadt Salzburg; Sachverständigentätigkeit;