Architekturgruppe 2
- Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäusern
- Bauten mit bis 499 m² Bruttogeschossfläche bzw. nicht mehr als 5 Wohnungen
- Größerer Umbau bzw. größere Erweiterung von bestehenden Bauten bzw. Teilen von solchen
- Unter Gruppe 1 angeführte Bauten, sofern von spezieller architektonischer Bedeutung
Die konkreten Zuständigkeiten richten sich nach der Lage des Bauvorhabens im Stadtgebiet.
Zuständigkeiten in einer Stadtplanübersicht zum Download
Sachbearbeiter*innen für die planungsrechtliche Beurteilung
Planungsbeurteilung
Adresse: Auerspergstraße 7, 5020 Salzburg
Sachbearbeiter*innen für die architektonische Begutachtung
Amt für Stadtplanung und Verkehr
Adresse: Schwarzstraße 44, 5020 Salzburg
Tel: +43 662 8072 2680
Fax: +43 662 8072 2081
E-Mail: stadtplanung@stadt-salzburg.at
Tel: +43 662 8072 2680
Fax: +43 662 8072 2081
E-Mail: stadtplanung@stadt-salzburg.at