Stadtrechnungshof prüfte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanverfahren 2019-2022
Der Stadtrechnungshof hat die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanverfahren für die Jahre 2019 bis 2022 im Auftrag der Liste SALZ geprüft. Im Mittelpunkt standen die Organisation der Verfahren sowie die Frage, ob die Ziele des Räumlichen Entwicklungskonzepts 2007 durch die Planverfahren wirksam erreicht wurden.
Der Prüfbericht wurde im städtischen Kontrollausschuss am Montag, 6. Juli 2026, eineinhalb Stunden lang diskutiert. Der Stadtrechnungshof hält darin fest, dass das REK 2007 mit zehn Leitsätzen, 26 Zielen, 252 Teilzielen und 793 Maßnahmen sehr umfangreich ist. Aus seiner Sicht fehlten jedoch Priorisierungen sowie konkrete Messgrößen, wodurch die Zielerreichung in vielen Bereichen nur eingeschränkt nachvollziehbar sei. Empfohlen wird daher, das neue REK stärker zu bündeln und Ziele künftig spezifischer, messbarer und realistischer zu formulieren.
Im Prüfzeitraum erfolgten 12 Teilabänderungen des Flächenwidmungsplans, zudem befassten sich die städtischen Gremien mit 100 Bebauungsplanverfahren. Während in Flächenwidmungsverfahren insbesondere Wohnraumsicherung, Nutzung vorhandener Flächenpotenziale, geförderter Mietwohnbau und das Grüne Netz häufig genannt wurden, wurden REK-Ziele in Bebauungsplanverfahren laut Bericht nur vereinzelt ausdrücklich angeführt.
Reine Zahlenbewertung wird
Stadtplanung nicht gerecht
Die MA 5/03 – Stadtplanung und Verkehr widerspricht wesentlichen Kritikpunkten. Zur Messbarkeit verweist sie auf den Evaluierungsbericht zum REK 2007 sowie laufende Erhebungen zu Wohnungen, Baulandreserven, Grünflächen, Verkaufsflächen und Verkehrsdaten. Eine rein zahlenbasierte Bewertung werde der integrierten Stadtentwicklung ohnehin nicht gerecht.
Auch eine Prioritätenreihung der REK-Ziele lehnt die Stadtplanung ab. Raumordnungsziele seien ihrer Auffassung nach gleichwertig und im Einzelfall abzuwägen. Eine starre Reihung widerspreche diesem System.
Mehr Dokumentation nötig?
Unterschiedliche Sichtweisen bestehen bei der Dokumentation von Verfahrensinitiativen, bei Gebäudehöhen sowie beim internen Kontrollsystem. Der Stadtrechnungshof empfiehlt klarere Aktenvermerke, ausdrückliche Hinweise auf Abweichungen von Leithöhen und Prozessablaufdiagramme mit Kontrollschritten. Die Stadtplanung verweist dagegen auf bestehende Amtsberichte, fachliche Begründungen, Freigabeprozesse und interne Vorgaben.
Beim Ressourceneinsatz stellte der Stadtrechnungshof fest, dass Salzburg mit durchschnittlich 5,64 Vollzeitäquivalenten ähnlich wie Innsbruck lag; Linz und Graz lagen darüber. Die Stadtplanung merkt dazu an, dass rechtliche Verfahrensanteile in Salzburg außerhalb der MA 5/03 bearbeitet würden und dies im Vergleich nicht ausreichend berücksichtigt worden sei.
Fazit: Der Bericht zeigt Verbesserungsbedarf bei Nachvollziehbarkeit, Messbarkeit und Prozessdarstellung auf. Zugleich macht die Stellungnahme der Stadtplanung deutlich, dass zentrale Bewertungen des Stadtrechnungshofs teils anders gesehen werden können. Der Prüfbericht wurde gegen die Stimme der FPÖ mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
Karl Schupfer