Gemeinsame Alarm- & Ausrückeordnung der Berufsfeuerwehr, Freiwilligen Feuerwehr und Wasserrettung im Bundesland Salzburg

v.l.: Abteilungsvorstand der MA1 Bernd Huber, Markus Zainitzer (Präsident der Salzburger Wasserrettung), Vizebürgermeister Florian Kreibich, Branddirektor Werner Kloiber, Landesrettungskommandant Clemens Ebster und Landesfeuerwehrkommandant Günter Trinker
Bei Rettungseinsätzen in, an und auf Gewässern ist Zeit ein entscheidender Faktor. Um im Ernstfall rasch alle verfügbaren und geeigneten Rettungsmittel zum Einsatz bringen zu können, wurde für das Bundesland Salzburg eine gemeinsame Alarm- und Ausrückeordnung für Einsätze und Schadensfälle auf Gewässern ausgearbeitet und heute in der Hauptfeuerwache von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr, Wasserrettung und Rotem Kreuz unterzeichnet.
Vizebürgermeister Florian Kreibich: „Wenn Menschen in oder auf Gewässern in Not geraten, zählt jede Minute. Mit dieser gemeinsamen Alarm- und Ausrückeordnung schaffen wir klare Abläufe, stärken die Zusammenarbeit unserer Einsatzorganisationen und sorgen dafür, dass Hilfe noch schneller und koordinierter dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Die neue Ausrückeordnung ist ein Meilenstein in der Zusammenarbeit unserer Organisationen und zeigt, wie wichtig ein abgestimmtes Miteinander für die Sicherheit der Bevölkerung ist. Dieses Miteinander macht Salzburg sicherer und rettet Leben.“
Rettungseinsätze auf Gewässer künftig noch besser koordiniert
Ziel dieser neuen Ausrückeordnung ist es, die Alarmierungsabläufe für die Disponentinnen und Disponenten in den Leitstellen des Rettungsdienstes und der Feuerwehr landesweit zu standardisieren. Dadurch sollen Alarmierungs- und Ausrückezeiten optimiert und die Zusammenarbeit der beteiligten Einsatzorganisationen weiter verbessert werden.
Branddirektor Werner Kloiber: „Mit dieser gemeinsamen Alarm- und Ausrückeordnung optimieren wir die Abläufe bei unseren Einsätzen und stärken die Zusammenarbeit der Einsatzorganisationen. Essentiell für mich ist dabei das Miteinander, denn so können wir den Betroffenen in Notlagen rasch und bestmöglich helfen.“
Die neue Anweisung stellt sicher, dass bei entsprechenden Einsatzmeldungen die jeweils zuständigen Organisationen nach klar definierten Abläufen alarmiert werden. Wird eine Leitstelle durch eine andere Leitstelle über einen Einsatz informiert, erfolgt die Alarmierung innerhalb der jeweiligen Organisation gemäß der vorliegenden Alarm- und Ausrückeordnung.
Gemeinsame Einsatzleitung von Wasserrettung und Feuerwehr vor Ort
An der Einsatzstelle bilden Wasserrettung und Feuerwehr eine gemeinsame Einsatzleitung. Damit soll der Einsatzablauf bestmöglich koordiniert, die vorhandenen Einsatzmittel effizient eingesetzt und die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Markus Zainitzer, Präsident der Salzburger Wasserrettung abschließend: „Mit dieser Unterschrift wurde auf Kommandantenebene formalisiert, was auf Ebene der Einsatzkräfte bereits gelebt wird.“
Hilfreich bei zeitkritischen Ertrinkungsfällen
Besondere Bedeutung kommt der Regelung bei zeitkritischen Ertrinkungsunfällen zu. In solchen Fällen werden zielgerichtet die Wasserrettung samt zuständigem Tauchzug, die örtlich zuständige Feuerwehr sowie ein Hubschrauber - sofern verfügbar - mit den Einsatztauchern der Berufsfeuerwehr durch die zuständigen Leitstellen alarmiert. Mit der Standardisierung der Ausrückeordnung wird ein wichtiger Schritt gesetzt, um die Hilfe bei diesen besonders zeitkritischen Einsätzen künftig noch schneller zu den Betroffenen zu bringen.
Nicole Salamonsberger