Waldbrandverordnung ab Donnerstag, 30.7.2026, in Kraft

Striktes Feuer- und Rauchverbot im Wald und in Waldnähe
29.07.2026

Aufgrund der aktuell hohen Waldbrandgefahr gilt in der Stadt Salzburg ab morgen, Donnerstag, 30. Juli 2026, wieder eine Waldbrandschutz-Verordnung. Die entsprechende Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg als Bezirksverwaltungsbehörde wurde heute, Mittwoch, 29. Juli 2026, kundgemacht. Die zuletzt seit 29. April 2026 geltende Waldbrandverordnung wurde mit 17. Juni 2026 wieder aufgehoben.

Grund für die neuerliche Verordnung ist die angespannte Wetter- und Gefahrenlage. Nach einer kurzen wechselhaften Phase steigen die Temperaturen in den kommenden Tagen wieder deutlich an. Gleichzeitig bleiben trockene Böden, Wind und mögliche Gewitter ein Risiko: Schon kleine Funken können unter diesen Bedingungen ausreichen, um Brände auszulösen.

Auch über Salzburg hinaus ist die Waldbrandgefahr derzeit erhöht. In mehreren Salzburger Bezirken wurden in den vergangenen Tagen ebenso Waldbrandverordnungen erlassen.

Feuer- und Rauchverbot
Mit Inkrafttreten der Verordnung sind jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten. Das Verbot umfasst alle Waldflächen im politischen Bezirk Salzburg Stadt. Als Gefährdungsbereich gelten auch Flächen in Waldnähe, von denen aus ein Bodenfeuer oder Funkenflug auf benachbarte Waldflächen übergreifen könnte. Das gilt unabhängig davon, wie diese Flächen genutzt werden.

Wer gegen die Verordnung verstößt, muss mit hohen Strafen rechnen. Übertretungen können gemäß Forstgesetz mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen geahndet werden.

Öffentliche Grillplätze gesperrt
Die städtischen Grillplätze sind aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr bereits seit gestern, Dienstag, 28. Juli 2026, nicht mehr in Betrieb. Bereits gebuchte Grillplätze werden storniert. Neue Reservierungen über die Online-Buchungsplattform sind derzeit nicht möglich.

Die Stadt Salzburg ersucht alle Bewohner:innen und Besucher:innen, besonders vorsichtig zu sein und im Wald sowie in Waldnähe keine Brandquellen zu verursachen. Verdächtige Rauchentwicklungen oder Brandereignisse sollen umgehend den Einsatzkräften gemeldet werden.

Die Verordnung gilt bis auf Widerruf.

Tobias Neugebauer