Quelle: Stadt Salzburg / J.Killer

Nach NS-belasteten Personen benannte Straßen in der Stadt Salzburg

Fachbeirat "Erläuterungen zu Straßennamen"

In der Stadt Salzburg gibt es aktuell 1.156 mit Namen versehene Verkehrsflächen. 526 Straßen und Plätze (45,5 %) sind nach Orten, Siedlungen, Tieren oder Pflanzen benannt, 64 (5,5 %) nach Familien, Personen- oder Berufsgruppen. 566 Straßen und Plätze (49 %) sind nach Einzelpersonen benannt.

201 Personen, nach denen Benennungen erfolgt sind, haben in der NS-Zeit gelebt, 37 davon sind zwischen 13. 3. 1938 und 8. 5. 1945 verstorben.
44 Personen waren nachweislich Mitglieder der NSDAP. Bei 36 davon konnten bisher Mitgliedsnummer und Beitrittsdatum eruiert werden.
6 Personen waren Parteianwärter.
16 Personen waren keine Parteimitglieder, ihre (unterschiedlich stark ausgeprägten) Verstrickungen in das NS-System sind jedoch bekannt.

 

Am 8. Juni 2021 wurde der mehr als 1000 Seiten umfassende Schlussbericht des Projekts „NS-belastete Straßennamen in der Stadt Salzburg“ des Fachbeirats für Straßenbenennungen gemeinsam mit Vizebürgermeister Bernhard Auinger präsentiert.

Aufgrund eingehender Diskussion der 66 Biografien, in der als entscheidendes Kriterium die NS-Vergangenheit der Person und ihr Umgang damit nach 1945 erörtert wurde, hat der Beirat

24 Personen in Kategorie 1

29 Personen in Kategorie 2

13 Personen in Kategorie 3

eingeordnet.
 

Der Schlussbericht "Nach NS-belasteten Personen benannte Straßen in der Stadt Salzburg" ist ab sofort hier abrufbar:

Die Mitglieder des Fachbeirats "Erläuterungen zu Straßennamen"

Mag. Ingrid Tröger-Gordon (Vorsitzende), Abteilungsvorständin der Abteilung 02 – Kultur, Bildung und Wissen
Dr. Peter F. Kramml (stellvertretender Vorsitzender), Leiter des Stadtarchivs Salzburg
Dir. Mag. Dr. Oskar Dohle MAS, Direktor des Salzburger Landesarchivs
Univ.-Prof. i. R. Dr. Ernst Hanisch, Zeithistoriker
Mag. Dr. Johannes Hofinger, Mitarbeiter des Stadtarchivs Salzburg
Dr. Gert Kerschbaumer, NS-Experte
Priv.-Doz. Dr. Alexander Pinwinkler, Dozent an den Universitäten Wien und Salzburg
Mag.a Dr.in Sabine Veits-Falk, stellvertretende Leiterin des Stadtarchivs Salzburg
Mag. Thomas Weidenholzer, ehemaliger Mitarbeiter des Stadtarchivs Salzburg

Kriterien und Kategorien für Straßennamen nach NS-belasteten Personen:

Die mahnende Erinnerung an die NS-Zeit spielte nach 1945 bei Straßenbenennungen – abgesehen von einer kurzen Phase nach Kriegsende – keine Rolle. Bis in die 1980er Jahre legten Stadtregierung und Gemeinderat andere politische und moralische Maßstäbe an, denen zufolge es offensichtlich unhinterfragte Praxis war, Straßen auch nach NS-belasteten Personen zu benennen. Es fehlte zudem das Bewusstsein, für einen Namensvorschlag den gesamten Lebenslauf zu berücksichtigen. Darüber hinaus ermöglichten erst die Öffnung der Archive und wissenschaftliche Forschungen der letzten Jahre das – oft bewusst verschwiegene oder geschönte – Handeln der Menschen im Nationalsozialismus umfassender zu rekonstruieren.

Jede einzelne Person wurde für bestimmte Verdienste, die von lokaler bis hin zu überregionaler Bedeutung für die Stadt Salzburg reichen konnte, in Form einer Straßenbenennung geehrt. Im Wissen um ihr Verhalten in den Jahren der NS-Herrschaft würden heute etliche Verkehrsflächen in der Stadt Salzburg jedoch nicht mehr nach Personen benannt werden, die eine enge Verbindung zum NS-Regime aufwiesen. Dies bedeutet jedoch im Umkehrschluss nicht, dass alle diese Straßen umbenannt werden sollten.

Im Februar 2013 beschloss der Gemeinderat der Stadt Salzburg, sämtliche nach Personen benannte Verkehrsflächen mit einer Erläuterungstafel zu versehen. Zu diesem Zweck konstituierte sich 2015 der Fachbeirat für Straßennamen, der sich aus Expert*innen der Universität Salzburg, der Salzburger Archive und anderen Wissenschaftern sowie der Verwaltung zusammensetzt. Der Fachbeirat zeichnet zum einen für die Textierung der Erläuterungstafeln verantwortlich, zum anderen gibt er, basierend auf wissenschaftlichen Biografien von NS-belasteten Straßennamensgeber*innen, die vom Stadtarchiv Salzburg erarbeitet werden, der Politik Entscheidungshilfen für weiterführende Maßnahmen.

 

Folgende Kriterien bilden die Grundlage für die Einordnung gravierender Fälle, die intensiverer Diskussion bedürfen:

A) Verantwortung für physisches und/oder psychisches Leid im Sinne von „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ (§ 321a Strafgesetzbuch) und/oder Kriegsverbrechen

B) Beteiligung an verbrecherischen Handlungen wie Zerstörungen, Plünderungen oder Vermögensentzug (Enteignung, „Arisierung“, Kunstraub etc.) und/oder Nutznießung an diesen Handlungen

C) Propagierung der NS-Ideologie (besonders Antisemitismus, Rassismus etc.) und/oder intensive Förderung des Regimes von führender (politischer, künstlerischer, wirtschaftlicher bzw. wissenschaftlicher) Position aus

D) Verleugnen und Verharmlosen der NS-Verbrechen sowie der eigenen Rolle im NS-System und/oder Festhalten an rassistischem bzw. antisemitischem Gedankengut

In Berücksichtigung dieser Kriterien werden NS-belastete Personen, nach denen Straßen benannt sind, nach drei Kategorien klassifiziert:

Kategorie 1: Das Ausmaß der NS-Verstrickung ist im Verhältnis zur Gesamtbiografie nicht derart gravierend, dass diese im Kurztext der Erläuterungstafel angeführt, sondern nur auf der Website der Stadt Salzburg im Eintrag im digitalen Stadtplan (www.stadt-salzburg.at/strassennamen) und auf der NS-Homepage (www.stadt-salzburg.at/ns-projekt) thematisiert wird.

Kategorie 2: Die NS-Belastung wird auf der Erläuterungstafel angeführt, auf der Website der Stadt Salzburg im Eintrag im digitalen Stadtplan (www.stadt-salzburg.at/strassennamen) ausführlich erläutert und auf der Website des NS-Projekts der Stadt Salzburg (www.stadt-salzburg.at/ns-projekt) wissenschaftlich fundiert dargestellt.

Kategorie 3: Aufgrund der gravierenden NS-Verstrickung besteht Diskussions- und Handlungsbedarf für die politischen Entscheidungsträger*innen. Es ist zu klären, ob mit einer Erläuterungstafel, dem ausführlichen Eintrag im digitalen Stadtplan (www.stadt-salzburg.at/strassennamen) und der biografischen Darstellung auf der NS-Homepage (www.stadt-salzburg.at/ns-projekt) das Auslangen gefunden wird oder eine Umbenennung in Erwägung gezogen werden soll.

Digitaler Stadtplan

Erläuterungen zu Verkehrsflächen

Neben den Erläuterungstafeln vor Ort bietet auch der digitale Stadtplan der Stadt Salzburg Informationen zur Benennung von Verkehrsflächen nach Personen. 
Geben Sie unter „Adresse“ die gesuchte Straße oder den Platz ein und klicken Sie dann in der Trefferliste in der linken Spalte auf „Beschreibung“. Am entsprechenden Ort im digitalen Stadtplan erscheint ein Feld mit Erläuterungen zur namensgebenden Person und und die englische Übersetzung der Tafeltexte sowie dem Beschlussdatum der Straßenbenennung.

Straßennamenforschung anderorts

Das Verhalten im und die Haltung zum Nationalsozialismus von jenen Personen, nach denen Straßen benannt sind, ebenso wie Straßenbenennungen in der Zeit der NS-Herrschaft wurden und werden auch in anderen Städten Österreichs und Deutschlands erforscht.