Josef Moosbrucker
Landwirt, Funktionär der Landwirtschaftskammer, Gemeinderat der Stadt Salzburg (ÖVP)
* 23. Februar 1922 in Leopoldskron-Moos bei Salzburg
† 2. September 1994 in Salzburg
Straßenbenennung: Josef-Moosbrucker-Weg, beschlossen am 9. November 1994
Lage: Leopoldskron; Weg zwischen dem Spielplatz am Ende der Nissenstraße und der Moosstraße.
Am 23. Februar 1922 kam Josef Moosbrucker in der damals eigenständigen Gemeinde Leopoldskron-Moos zur Welt. Er war das zweite von vier Kindern seiner Eltern Fritz/Friedrich und Gertraud, geborene Schallmoser, die eine Landwirtschaft in der Moosstraße 57 („Kasstechergut“) in Leopoldskron mit 7½ ha Grundbesitz führten. Fritz Moosbrucker war neben seiner Berufstätigkeit auch politisch aktiv. So war er in der Zeit des „Ständestaates“ ab April 1936 zweiter Gemeinderat von Leopoldskron. Außerdem engagierte er sich im Deutschen Schulverein Südmark. Über die Kindheit und Jugend des Sohnes Josef Moosbrucker liegen keine Quellen vor, es ist anzunehmen, dass er die Volksschule in Leopoldskron besuchte und am elterlichen Hof mitarbeitete.
NS-Zeit
Nachdem der Vater Fritz Moosbrucker seit Juli 1938 Mitglied der NSDAP war (1942 war er außerdem Blockleiter in einem Teil von Leopoldskron) und auch der gleichnamige ältere Bruder einen Antrag um Aufnahme in die Partei gestellt hatte, tat Josef Moosbrucker dies mit 18½ Jahren am 6. Oktober 1940 ebenfalls. Er wurde rückwirkend mit September 1940 und der Mitgliedsnummer 7.821.397 in die NSDAP aufgenommen. Laut Meldeschein rückte Josef Moosbrucker Anfang Oktober 1940 zur Wehrmacht ein. Er war bis Kriegsende in der Wehrmacht und kehrte im September 1945 wieder nach Leopoldskron zurück, wo er sich am 6. September offiziell anmeldete.
Entnazifizierung
Während der Vater und der Bruder das Entnazifizierungsverfahren durchliefen und 1947 als minderbelastet eingestuft wurden, strichen die Behörden Josef Moosbrucker gänzlich aus den Registrierungslisten. Die gesetzliche Grundlage dafür bildete der § 18, Absatz 3 der Durchführungsverordnung zum Verbotsgesetz 1947: „Personen, die auf Grund der NS.-Registr.-Vdg. in den Listen der Nationalsozialisten eingetragen waren, nach dem Verbotsgesetz 1947 jedoch nicht der Registrierungspflicht unterliegen, sind in den Registrierungslisten nicht zu verzeichnen.“ Dass der 25-jährige Josef Moosbrucker nicht der Registrierungspflicht unterlag und aus den Listen herausgenommen wurde, basierte auf Angaben, die er selbst in seinem Meldeblatt zur Registrierung, das er am 30. Mai 1946 bei der Kartenstelle Leopoldskron-Moos abgegeben hatte, gemacht hatte. Diesen zufolge war er von „April 1941 bis Oktober 1941“ Parteianwärter der NSDAP, jedoch nie Mitglied der Partei. „Als HJ Mitglied wurde ich als Anwärter zur NSDAP im April 1941 überstellt. Im Oktober 1941 wurde ich zur Wehrmacht einberufen und kehrte im September 1945 aus [der] Kriegsgefangenschaft zurück. Ich erkläre, daß durch mich niemand zu Schaden gekommen ist.“ Dass wie im Großteil der Fälle auch bei Josef Moosbrucker die Behörde nicht bei der Mitgliedernachweisstelle in Berlin nachgefragt hatte, ist evident. Daher wusste sie auch nichts über seine tatsächliche Mitgliedschaft in der NSDAP. Die zeitliche Diskrepanz von einem Jahr – laut Gaukartei erfolgte der Antrag um Aufnahme im Oktober 1940, laut Moosbruckers Angaben wurde die Überstellung von der HJ zur Partei im Oktober 1941 vorgenommen – lässt sich nicht mehr klären. Da Josef Moosbrucker laut Meldeschein im Oktober 1940 zur Wehrmacht eingerückt war, liegt hier möglicherweise ein Irrtum Moosbruckers vor. Der schmale Registrierungsakt endet mit der handschriftlichen Notiz auf dem Innendeckel: „Verfügung gemäß § 18/3[:] herausnehmen“.
Landwirt und Funktionär
1957 übernahm Josef Moosbrucker nicht nur das elterliche Gut in Leopoldskron, sondern wurde auch zum Bezirksobmann des Salzburger Bauernbundes Salzburg-Stadt gewählt. 1960 übernahm er zusätzlich das Amt eines Landwirtschaftskammerrates und stieg 1970 zum Vizepräsidenten der Salzburger Landwirtschaftskammer auf. In der Generalversammlung des Milchhofes Salzburg wurde der Leopoldskroner Landwirt am 28. Dezember 1966 zum Nachfolger des über 30 Jahre amtierenden Obmannes Franz Freundlinger gewählt. Im Februar 1973 erhielt Moosbrucker für seine Tätigkeiten von Bundespräsident Franz Jonas den Berufstitel „Ökonomierat“ verliehen, die Urkunde wurde ihm von Landeshauptmann DDr. Hans Lechner in Anwesenheit der Führung der Salzburger Landwirtschaftskammer in den Amtsräumen des Landeshauptmannes übergeben. Von 1962 bis 1982 war Moosbrucker für die ÖVP Gemeinderat der Landeshauptstadt Salzburg, wo er sich v. a. für die Belange der Stadtbauern engagierte. Anlässlich seines Ausscheidens aus dem Gemeinderat würdigte ihn das Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg: „Moosbrucker, der Träger vielfältiger Auszeichnungen ist, hat stets den gesunden Menschenverstand vor die Parteiräson gestellt.“ Als Moosbrucker 1987 anlässlich seines 65. Geburtstages aus den Händen von Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer sen. das Silberne Ehrenzeichen des Landes Salzburg erhielt, bezeichnete ihn das Amtsblatt als „heimliche[n] Bürgermeister von Moos“. Josef Moosbrucker verstarb am 1. September 1994 im 73. Lebensjahr in Salzburg. Das Kasstechergut bzw. der Moosbruckerhof ist noch heute im Besitz der Familie, es wurde zu einem Mietshaus umgebaut.
Straßenbenennung
Dreieinhalb Wochen nach dem Ableben von Josef Moosbrucker sandte der Bürgermeister der Stadt Salzburg, Dr. Josef Dechant (ÖVP), ein Schreiben an die Magistratsabteilung 2: „Aus Kreisen von Bürgern des Stadtteils Leopoldskron-Moos wurde an mich die Anregung herangetragen, im Gedenken an den so überaus verdienten ‚Bürgermeister von Moos‘, Josef Moosbrucker, den Weg zwischen dem Spielplatz am Ende der Nissenstraße und der Moosstraße, in ‚Josef-Moosbrucker-Weg‘ zu benennen. Es wäre dies eine schöne Geste des Gedenkens an diesen so überaus verdienten Bürger und Kommunalpolitiker, noch dazu, wo die Einrichtung des Spielplatzes, des Kindergartens und vieler anderen Institutionen in diesem Stadtteil auf Josef Moosbrucker zurückgeht (sic) bzw. ohne sein Entgegenkommen nicht möglich gewesen wäre. Ich bitte um Überprüfung dieser Anregung und Bericht in der nächsten DB [Dienstbesprechung; Anm. d. Verf.].“ Die angeschriebene Magistratsabteilung 2 kam der Bitte umgehend nach und legte am 17. Oktober 1994 einen Amtsbericht vor, demzufolge der Gemeinderat der Stadt Salzburg beschließen möge, den „Weg zwischen dem Spielplatz am Ende der Nissenstraße und der Moosstraße in Leopoldskron“ in „Josef-Moosbrucker-Weg“ zu benennen. Im Amtsbericht wurden die von Bürgermeister Dechant genannten Gründe wiederholt. „Von seiten des Amtes bestehen für diesen Vorschlag keine Bedenken, zumal hier auch einem Wunsch der Bevölkerung Rechnung getragen werden kann. Das langjährige, vielfältige und verdienstvolle Wirken von Josef Moosbrucker rechtfertigt diese posthume Ehrung in jeder Hinsicht.“ In der nichtöffentlichen Sitzung des Kulturausschusses referierte Gemeinderätin Dr. Gerlinde Végh (ÖVP) den Vorschlag, der vom Ausschuss einstimmig zur Weiterleitung an den Stadtsenat und den Gemeinderat angenommen wurde. Nach Vortrag von Gemeinderat Friedrich Peham (ÖVP) im Stadtsenat und einstimmigem Antrag am 7. November erfolgte der einstimmige Beschluss der Benennung des „Josef-Moosbrucker-Weges“ in der Sitzung des Gemeinderates der Stadt Salzburg am 9. November 1994.