Dr. Eduard Heinrich

Biografie als PDF mit Quellen und Literatur:

Lehrer

* 26. Dezember 1905 in Veldes (Kronland Krain, heute Bled, Slowenien)

† 8. Jänner 1955 in Salzburg

Straßenbenennung: Eduard-Heinrich-Straße, beschlossen am 18. Dezember 1963

Lage: Kleingmain; von der Henry-Dunant-Straße zur Josefiau.

 

Der Pädagoge Eduard Theodor Heinrich wurde am 26. Dezember 1905 in Veldes (heute Bled, Slowenien) als Sohn des Baukommissärs bei den Österreichischen Staatsbahnen Dipl. Ing. Zdislaus Heinrich und der Bertha Marianna Heinrich, geb. Svoboda geboren. Heinrich besuchte in Lemberg (Lwiw), wohin der Vater versetzt worden war, die ersten drei Klassen einer zweisprachigen Volksschule, nach dem Tod des Vaters 1916 übersiedelte die Mutter mit Heinrich und seiner Schwester Elisabeth nach Salzburg, wo er die 4. Klasse Volksschule und das Gymnasium besuchte, 1923 legte er die Reifeprüfung ab. Er besuchte die Universitäten Innsbruck und Wien, wo er 1927 am Geographischen Institut mit der Dissertation „Der südslavische Einfluss im Hausbau der Ostalpen“ promovierte. Im Juni 1928 legte er die Lehramtsprüfung für Mittelschulen ab und arbeitete fortan als Lehrer, zunächst am Bundesgymnasium Salzburg 1928/29, seit 1929 an der Lehrerbildungsanstalt der Ursulinen und seit 1931 gleichzeitig auch am Realgymnasium der Ursulinen.

Eduard Heinrich engagierte sich in der Jugendarbeit und in der Abstinenzbewegung. Er war Mitglied im Deutschen Pfadfinderbund und seit 1923 in der Deutschen Gemeinschaft für alkoholfreie Kultur, bei deren Versammlungen er auch Vorträge hielt. 1932 wurde er Geschäftsführer der Salzburger Trinkervorsorge, bereits 1930 gründete er den Verein „Salzburger Jugendpflege“, der sich um Aspekte des Jugendwanderns kümmern sollte, die Einrichtung einer „Geschäftsstelle für Jugendpflege“ zum Ziel hatte und diese in Form der gemeinnützigen Arbeitsstelle Jugendpflege mit angeschlossener Buchhandlung, einer Arbeitsstelle gegen Alkohol und Nikotin, sowie einer Fahrten- und Wanderberatung auch umsetzte.

Heinrich veranstaltete Versammlungen zum Thema Jugendwandern und stellte mit anderen Vereinen Forderungen bzgl. der Förderung der Thematik durch die Stadtgemeinde. Heinrich sah sich auch als Triebfeder hinter der Schaffung mehrerer Jugendherbergen in Salzburg, und zwar jener in der Getreidegasse 14, sowie in Hallein, St. Gilgen und Werfen.

Zudem bemühte sich Heinrich um die Aufstellung eines österreichischen Herbergsverbandes,  auch auf seine Initiative hin wurde der „Landesverband Salzburg für Jugendwandern und Herbergswesen“, dem er als Geschäftsführer vorstand 1937 zum „Alpenländischen Jugendherbergsverband“. Berichte Heinrichs über die Tätigkeit seiner Vereine, insbesondere über die Reisen, die sich bis nach Nordafrika erstreckten, erschienen auch in den Tageszeitungen. Im November 1936 hob er in der „Salzburger Chronik“ die in sozialer Hinsicht heterogene Zusammensetzung seiner Reisegruppe hervor und schloss daraus, dass man mit solchen Fahrten „im eigentlichen Sinn der Volksgemeinschaft“ diene.

„In politischer Hinsicht stand ich immer im nationalen Lager“, hielt Heinrich im Jahr 1940 fest. Seine Verbindung zum Nationalsozialismus entstand bereits in der „illegalen“ Zeit, obwohl er als Lehrer der Vaterländischen Front und ab 1935 dem christlich-deutschen Mittelschullehrerbund angehört hatte.

 

NS-Zeit

Eduard Heinrichs Verbindung zum Nationalsozialismus dürfte über seine Jugendarbeit entstanden sein. Die „Geschäftsstelle für Jugendpflege“ in der Bergstraße 16 entwickelte sich nach seinen Angaben „seit 1934 zu einer Arbeitsstelle für die illegale H.J.“ Diese nutzte die Räumlichkeiten zur Vernetzung und zur politischen Arbeit, laut Heinrich für: „Vertrieb illegaler Schriften, Unterhaltung eines illegalen Postzustelldienstes besonders für den damaligen H.J. Bannführer Neidl; Anfertigung von Matrizen f. d. illegale H.J.“ Nach dem Parteiverbot nahm Heinrich schriftlich mit der illegalen Parteileitung in Freilassing Kontakt auf, „erhielt jedoch keine Antwort. So trat ich denn 1936 der illegalen Ortsgruppe der Partei in Maxglan bei“. Die illegalen Aktivitäten in der „Geschäftsstelle für Jugendpflege“ blieben den Behörden nicht verborgen. Sie wurde am 13. Oktober 1937 gesperrt, den Angestellten war „illegale Betätigung in der HJ nachgewiesen“ worden. Den Betrieb übernahm das Österreichische Jungvolk, die Jugendorganisation der Vaterländischen Front. Zudem wurde Heinrich von der Sicherheitsdirektion als Geschäftsführer des alpenländischen Jugendherbergsverbandes enthoben, verbrachte laut eigener Angaben eine Woche in Untersuchungshaft und wurde für drei Wochen vom Schuldienst enthoben.

Kurz nach dem „Anschluss“ wurde Heinrich wieder als Geschäftsführer des alpenländischen Jugendherbergsverbandes eingesetzt, er betätigte sich „im Kreis- und Gauamt der NSV als politischer Leiter und zwar im Rahmen der Abt. ‚Sonderfürsorge’.“ Zudem wurde er „durch den Gauärzteführer in das ‚Gauamt für Volksgesundheit’ der NSDAP berufen“, wo er als Mitarbeiter zur „Bekämpfung von Alkohol und Nikotin“ tätig war. Weiters berief ihn nach eigenen Angaben das Reichsinnenministerium zum „Fachbeauftragten für Rauschgiftbekämpfung in den Gauen Salzburg und Tirol“. Diese Ernennungen erfolgten gewissermaßen in Fortsetzung seines Engagements in der Abstinenzbewegung. Bereits am 26. März 1938 sprach er im Trinkerfürsorgeheim in der Lehener Straße 3 über „Der nationalsozialistische Staat und unsere Arbeit“, im Mai hielt er ebendort einen Lichtbildervortrag über „Gemeinschaftsfahrten 1937 mit Zelt und Petroleumküche“. Im Oktober 1938 erfolgte offiziell seine Betrauung mit der Leitung der „Trinkerfürsorge“ im Gau Salzburg. Das Trinkerfürsorgeheim wurde vom Landesverband zur Bekämpfung des Alkoholismus von nun an als „Alkoholfreies Volksheim“ geführt.

Im Juni 1938 wurden Gemeinschaftsfahrten unter Leitung von Heinrich angekündigt. Sie führten jeweils für zwei bis drei Wochen nach Italien bzw. durch Deutschland. Auskünfte gab eine gemeinnützige Arbeitsstelle „Volksgemeinschaft“. Für 1939 wurde angekündigt, dass „Kraft-durch-Freude“ derartige Fahrten veranstalten würde.

Die Geschäftsstelle für Jugendpflege, die in der kurzen Zeit zwischen Heinrichs Ausscheiden im Oktober 1937 und dem „Anschluss“ vorgeblich durch Misswirtschaft des Jungvolks einen Schuldenberg angehäuft habe, sollte laut Zeitungsmeldungen vom März 1938 liquidiert werden. Vereinsrechtlich erfolgte dies erst 1939, der Verein für „Jugendpflege“, dessen Obmann Heinrich nun wieder war, wurde im Mai 1939 aufgelöst, etwaiges Vereinsvermögen wurde nicht eingezogen.

Am 22. Mai 1938 füllte Eduard Heinrich einen Personalfragebogen der NSDAP aus. Darin gab er den bereits erwähnten versuchten Beitritt 1934 und den tatsächlichen bei der Ortsgruppe Maxglan 1936 ebenso an, wie die illegale Tätigkeit der „Geschäftsstelle für Jugendpflege“ für die HJ und die Repressionen, die er deswegen habe erleiden müssen. Sein Antrag wurde von der Ortsgruppe befürwortet, er erhielt die Mitgliedsnummer 6,341.962 und wurde offiziell per 1. Mai 1938 Mitglied. Mit 1. Juli 1939 wurde Heinrich auch Mitglied im NS-Lehrerbund mit der Nr. 431.472. Weiters war ab 1939 Mitglied im Verein für das Deutschtum im Ausland (VDA) und im Deutschen Roten Kreuz.

Obwohl es angesichts seiner Tätigkeiten in Schule und Jugendwandern nahe liegen würde, kam es nach dem „Anschluss“ zu keiner Tätigkeit Heinrichs im Rahmen der HJ, obwohl er eine solche angestrebt hatte. Die Gebietsführung 32 der Salzburger HJ lehnte seine Mitarbeit ab, weil „er einerseits für die Jugendarbeit wegen seiner Vergangenheit und seinem Auftreten in der Öffentlichkeit als politisch nicht zuverlässig gelte“ und weil „der Verdacht einer homosexuellen Veranlagung vorliege“. Heinrich brachte deswegen beim Kreisgericht Salzburg der NSDAP „einen Antrag auf Durchführung eines Selbstreinigungsverfahrens“ ein. Dieses führte nun „Erhebungen“ durch. Der NS-Lehrerbund teilte die Einschätzung er sei „politisch unzuverlässig“, es sei jedoch „über homosexuelle Umtriebe des Dr. Heinrich nichts bekannt“. Die Ortsgruppe Elisabethvorstadt hatte hingegen „nichts nachteiliges“ zu berichten, Heinrich gelte „von jeher als national eingestellt“. Gerüchte über eine etwaige Homosexualität führte der unverheiratete und kinderlose Heinrich in der „Untersuchung“ des Kreisgerichtes auf „Äußerungen eines seiner ehemaligen Buchhandlungsangestellten“ zurück, der aber schriftlich bestätige, dass es zu keinen homosexuellen Handlungen gekommen sei. Das Kreisgericht resümierte: „Nach dem Ergebnis der Erhebungen erscheint weder durch den vorliegenden Einzelfall, noch anderweitig nachgewiesen, daß dem Dr. Heinrich mit Recht der Vorwurf einer homosexuellen Betätigung oder auch nur des wirklich begründeten Verdachtes einer solchen gemacht werden kann.“ Auch die Gestapo ging dem Gerücht nach, das auch Heinrichs Beförderung im Schuldienst verzögerte. Im November 1939 nahm auch die Abteilung Erziehung, Kultur und Volksbildung des Ministeriums für innere und kulturelle Angelegenheiten darauf Bezug. Die Untersuchung der Gestapo hinsichtlich „gleichgeschlechtlicher Veranlagung“ habe keine Ergebnisse gehabt, dennoch wurde „auf alle Fälle angeordnet“, Heinrich „weiterhin nur an Mädchenschulen“ zu verwenden. Heinrich wurde schließlich pragmatisiert, Studienassessor und 1940 Studienrat.

Die Einschätzung Heinrichs als „politisch unzuverlässig“ durch den Lehrerbund machte Heinrich nach 1945 an einem in seiner Haltung zur Kirche fußenden Konflikt mit Karl Springenschmid fest, was auch zu seiner Abwendung vom Nationalsozialismus geführt habe. Er habe Springenschmid im Sommer 1938 vorgeschlagen, die Ursulinenschwestern an den Staatsschulen zu beschäftigen, was dieser abgelehnt habe. Ab diesem Zeitpunkt sei er als „konfessionell gebunden“ verfolgt worden. Auch sein Eingehen auf Religionen im Geographieunterricht und sein Eintreten gegen die Abnahme des Kruzifixes in der Klasse der Lehrerbildungsanstalt habe bei den BDM-Führerinnen unter den Schülerinnen für Aufregung gesorgt. Ebenfalls bereits ab Sommer 1938 will sich Heinrich für vom Regime verfolgte Personen eingesetzt haben. So habe er bei der Gestapo und beim Landesschulrat wegen des verhafteten und ins KZ verbrachten Prof. Josef Schifferer vorgesprochen. Er behauptete auch, versucht zu haben bei der Gestapo in Berlin bei SS-Obergruppenführer Reinhard Heydrich vorzusprechen, er sei bis in dessen Vorzimmer vorgedrungen, man habe ihm dann mit Verhaftung gedroht. Ende 1939 verbürgte er sich gegenüber der Gestapo schriftlich für den verhafteten Dr. Wilhelm Schmid, der den Eid auf Hitler verweigert hatte, dass dieser im Falle seiner Enthaftung nicht mehr politisch tätig würde. Im Frühjahr 1940 habe er anlässlich der Verhaftung von Stadtpfarrer Franz Zeiß mit dem SD und dem evangelischen Pfarrer Gerhard Florey Kontakt aufgenommen.

Wegen Hervorhebung des Christentums sei seine Broschüre „Wanderfahrten im Gau Salzburg“ im Sommer 1940 durch das Propagandaamt verboten worden. Im Frühjahr 1941 habe ihn der Leiter der Lehrerbildungsanstalt darüber informiert, dass Springenschmid ihn in den Warthegau versetzen wolle, was nur auf Grund seiner Einberufung zur Deutschen Wehrmacht nicht erfolgt sei. Bis April 1941 war Heinrich als für den Lehrdienst unabkömmlich gestellt gewesen, von Jänner bis April 1941 war er aushilfsweise NSDAP-Blockleiter und kassierte Mitgliedsbeiträge. Heinrich musste am 1. Mai 1941 einrücken und nahm als Flieger am Einsatz der Luftwaffe gegen England teil, war in Westfrankreich und Trier stationiert. Er wurde bis zum Unteroffizier (1943) befördert. Laut eigener Angaben sei er im Sommer 1941 wegen von ihm in Briefen geäußerter Kritik am Umgang mit Religion strafweise versetzt worden, er sei dem Kriegsgericht nur wegen wohlmeinender Offiziere entgangen. Eine strafweise Versetzung geht aus dem Wehrstammbuch nicht hervor, im Sommer 1941 wurde er lediglich von der Ausbildungskompanie zu seiner Einsatzkompanie verlegt. Er blieb bis Kriegsende im Dienst der Wehrmacht.

Auch während seiner Kriegsdienstleistung will er laut eigener Angaben diverse widerständige Handlungen gesetzt haben, so habe er Unterstützungszahlungen für Angehörige von KZ-Häftlingen in Höhe von „mindestens“ 1.000 RM geleistet, darunter 400 RM an die Mutter von Rosa Hofmann, im Jänner 1944 habe er den Rechtsanwalt für einen von der Gestapo verhafteten französischen Arbeiter bezahlt.

 

Entnazifizierung

Eduard Heinrich unterzog sich im Mai 1946 am Stadtmagistrat Salzburg der Registrierung als ehemaliger Nationalsozialist. Er gab an, von Mai 1938 bis zu seiner Einberufung im April 1941 (bzw. bis April 1945) Mitglied der NSDAP gewesen zu sein. Seine früheren Beitritte bzw. Beitrittsversuche 1934 und 1936 führte er hier nicht an, im Unterschied zu einem von ihm wenige Tage später ausgefüllten Fragebogen der US-Militärregierung. Er reichte diese Angaben dem Magistrat allerdings im Oktober 1946 nach.

Im seinem Ansuchen um Nachsicht von der Registrierung verwies Heinrich auf eine Bestätigung der „Widerstandsbewegung, die eindeutig besagt, daß ich durch meine Unterstützungszahlungen an Angehörige von K.Z.-Häftlingen meinen Kopf riskierte. Ich glaube auch betonen zu müssen, daß man von mir nicht mehr verlangen kann, als daß ich mich aktiv gegen die NSDAP stellte, sobald ich zur Erkenntnis gekommen war, daß die Partei einen Weg einschlug, der vom ursprünglichen Programm abwich und meiner Gesinnung nicht mehr entsprach.“ Landessekretär Dr. Raimund Kloiböck der „Österreichischen demokratischen Freiheitsbewegung“ bescheinigte Heinrich, er sei zwar Parteigenosse gewesen, „doch in keiner Hinsicht als Nationalsozialist zu bezeichnen“, sondern ein „stets ausschließlich das Christentum vertretender Erzieher“ gewesen und hatte deshalb „mit den Nazis grösste Schwierigkeiten. Herr Heinrich hat sich ganz offen für die Unterstützung von Opfern politischer Verfolgung eingesetzt, und zweifellos allein durch den Umstand rund 1.000 RM für Angehörige von Kz.Häftlingen zugewendet zu haben, seinen Kopf riskiert.“ Er war aber noch nicht als Mitglied der Widerstandsbewegung bestätigt worden. Wenig später übermittelte Heinrich dem Magistrat auch eine Aufstellung seiner weiter oben bereits thematisierten widerständigen Handlungen, die er mit dem Fazit schloss: „Daß ich dem Nationalsozialismus längst innerlich vollkommen entfremdet bin, geht aus dem Vorstehenden wohl eindeutig hervor. Kann ich auch in der Zeit 1938-1945 keinen Aufenthalt im Gefängnis oder K.Z. nachweisen, so bin ich doch überzeugt, daß mir beides sicher gewesen wäre, wenn die Gestapo auf mich aufmerksam geworden wäre. Ich glaube auch, daß ich insbesondere durch meine Unterstützungszahlungen meinen Kopf auf’s Spiel setzte. Ich betrachte mich als Angehörigen der Widerstandsbewegung.“ Zu keinem Zeitpunkt thematisierte Heinrich die offenkundigen Anfeindungen durch Nationalsozialisten auf Grund seiner vermuteten Homosexualität, diese unterlag schließlich noch bis 1971 dem Strafrecht und bis zur Anerkennung Homosexueller als Opfergruppe dauerte es bis 1995 (Nationalfondsgesetz) bzw. 2005 (Aufnahme ins Opferfürsorgegesetz).

Heinrich wurde als minderbelastet eingestuft. Im Oktober 1947 brachte er ein auch vom Landesschulrat unterstütztes Nachsichtsgesuch ein, welches mit der Minderbelastetenamnestie 1948 hinfällig wurde.

Heinrich, der ab 1946 eine Buchhandlung betrieb, ab 1948 unter dem Namen „Neues Leben“ wieder in der Bergstraße 16, zwischenzeitlich als Kanzleiangestellter der Landesstelle gegen die Alkohol- und Tabakgefahren arbeitete und ab 1949 auch wieder die Veranstaltung von Gemeinschaftsreisen ins Ausland aufnahm, hatte sich bereits ab September 1945 um seine Wiederanstellung als Lehrer bemüht, was die Landesregierung auf Grund des Verbotsgesetzes ablehnte. Heinrich beeinspruchte die Entscheidung unter Verweis auf seine den Nationalsozialismus ablehnende Gesinnung, wofür er auch – wie im Registrierungsverfahren – eine Bescheinigung vorlegte, auch der Schulleiter der Lehrerbildungsanstalt intervenierte zu seinen Gunsten, ebenso frühere Kollegen in einem Schreiben an die Militärregierung. Heinrich gelte zwar „als illegaler Parteigenosse“, habe jedoch niemals im Unterricht die nationalsozialistische Weltanschauung verbreitet und habe „seinen Irrtum sehr früh eingesehen“.

Erst im Herbst 1949 konnte Heinrich wieder seinen Dienst an der Lehrerbildungsanstalt antreten, er hatte in der Zwischenzeit auch bei Landeshauptmann Josef Rehrl sein Leid geklagt, abgelehnt zu werden, weil er seine frühere Einstellung offen zugegeben habe und betonte dabei auch, dass seine Enttäuschung über den Nationalsozialismus mit dem Kirchenkampf gekommen sei. Heinrich war zunächst Vertragslehrer, 1952 erfolgte seine Definitivstellung.

Kurz nach seiner Wiedereinstellung als Lehrer trat Heinrich am 5. Oktober 1949 der Partei Verband der Unabhängigen (VdU) bei. Nach einem schweren Verkehrsunfall im Dezember 1953 war er im Schuljahr 1954/55 nur vermindert dienstfähig. Am Neujahrstag 1955 war er erneut in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt, an dessen Folgen er am 8. Jänner 1955 in Salzburg verstarb.

 

Straßenbenennung

Am 18. Februar 1963 beschloss der Salzburger Landesjugendbeirat, „an den Magistrat der Stadt Salzburg mit der Bitte um Benennung einer Straße nach dem verstorbenen Prof. Dr. Eduard Heinrich, der als Jugendfreund und -förderer in Salzburg allgemeines Ansehen hatte, heranzutreten“. In der Eingabe wurde ausführlich auf Heinrichs Leistungen in der Jugendarbeit hingewiesen und zu guter Letzt betont, dass dem Landesjugendbeirat selbst „die führenden Jugendverbände Salzburgs ohne Rücksicht auf Konfession und Parteirichtung“ angehörten. Nachdem der Unterausschuss für Straßenbenennungen in seiner Sitzung am 8. November 1963 insgesamt 21 Vorschläge debattiert hatte, legte das Kulturamt in seinem Amtsbericht vom 19. November diese vor. Als „Vorgang VIII“ finden sich darin „3 Straßenzüge südl. der Egger-Lienz-Gasse, gegenüber Herrnau“, für die die neue Benennungsgruppe 27 „Philanthropen“ geschaffen wurde. Neben dem Gründer des Roten Kreuzes Henri Dunant und der schwedischen Krankenschwester Elsa Brandström wurde – gleichsam als lokaler Vertreter – Eduard Heinrich gelistet. In der „Ergänzenden Legende“ wurde Heinrich folgendermaßen beschrieben: „Jugendfreund und -förderer in Salzburg; er war Professor an der Bundes-Lehrerinnen-Bildungsanstalt und hat sich in der Nachkriegszeit besondere Verdienste um die Schaffung von Jugendeinrichtungen (Jugendherbergen, Campingwesen) und um die Durchführung von Jugendfahrten erworben. 1955 verunglückte er bei einem Unfall in Salzburg so schwer, daß er nach wenigen Tagen im Krankenhaus verschied.“ Nachdem von den 21 formulierten Vorschlägen die Benennung von vier Straßenzügen in Landwied nach den KZ-Opfern Franz Ofner, Rosa Hofmann, Hans Graber und Karl Knapp auf Wunsch der SPÖ-Fraktion zurückgestellt worden war – sie sollten „in der Nähe ihres Wohn- bzw. Wirkungsbereiches Straßennamen bekommen“ – und stattdessen die Benennung nach Singvögeln – in diesem Fall kamen die Schwalbe, die Lerche, der Zeisig und die Drossel zum Zug – , stimmte der Kulturausschuss in seiner Sitzung am 17. Dezember 1963 einstimmig allen 21 aktualisierten Vorschlägen, darunter die „Eduard-Heinrich-Straße“, zu, ebenso der Stadtsenat und der Gemeinderat (16 SPÖ, 11 ÖVP, 8 FPÖ, 1 KPÖ) am darauffolgenden Tag.